Bei einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS) handelt es sich um eine Entwicklungsstörung des Lesens und Schreibens, die nicht auf mangelnde Unterrichtung, nicht auf fehlende Gelegenheit zu Lernen, nicht auf mangelnde Intelligenz und nicht auf eine körperliche Erkrankung (z. B. eine Sehstörung) zurückzuführen ist. Häufig werden statt „LRS“ auch die Begriffe „Legasthenie“ oder Lese-Rechtschreibschwäche verwendet. Diese Begriffsvielfalt resultiert u. a. daraus, dass sich unterschiedliche Professionen z. T. bereits über mehr als ein Jahrhundert mit dem Phänomen befasst und es in ihren Fachsprachen beschrieben haben (z. B. Psychologie, Medizin, Psychiatrie, Patholinguistik, (Sprachheil-)Pädagogik, Logopädie, etc.). Die Begriffe sind untereinander nicht klar abzugrenzen. Hinzu kommt, dass auch kein Begriff für sich mit einer stets einheitlichen Bedeutung verwendet wird. Aus wissenschaftlicher Sicht spricht man von sogenannten „Teilleistungsstörungen“, die sich erschwerend auf den Erwerb des Lesens und/oder des Schreibens auswirken und die differenziert diagnostiziert werden können und sollten. Denn: wird eine LRS im Kindesalter nicht rechtzeitig festgestellt und gezielt behandelt, wirkt sie sich erschwerend auf die Bildungsbiographie aus und führt in vielen Fällen zu schulischen, beruflichen und privaten Nachteilen – nicht selten auch psychischen Belastungsfolgen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ordnet der LRS in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 10) einen Krankheitswert zu und fasst folgende Erscheinungsformen unter der dem Diagnoseschlüssel F.81 („Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“) zusammen: Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0), Isolierte Rechtschreibstörung (F81.1)
Forschergruppen, die sich in den letzten Jahren vor allem mit der Frage beschäftigt haben, welche Rolle des Arbeitsgedächtnisses (AG) für das Lesen und Rechtschreiben spielt, fanden auch Nachweise für die Existenz einer
Isolierten Lesestörung, da Probleme beim Lesen mit anderen Problemen im AG in Verbindung standen als Probleme beim Rechtschreiben.
Die Diagnose „isolierte Lesestörung“ findet sich bislang jedoch ausschließlich in der DSM-5, dem im amerikanischen Raum bedeutsamsten Klassifikationsmodell psychiatrischer Erkrankungen.
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