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Flexible Endoskopische Evaluation des Schluckaktes (FEES)

Qualifiziert, aber nicht erlaubt: Wie eine Diagnostiklücke die Versorgung von Menschen mit Dysphagie gefährdet
Monat für Monat behandeln in der Logopädie Tätige in Deutschland Menschen mit Schluckstörungen – viele von ihnen dürfen das wichtigste diagnostische Instrument der Fiberoptisch Endoskopische Evaluation des Schluckaktes (FEES) nicht nutzen.

Was ist eine Dysphagie und warum ist die FEES so wichtig?

Schlucken ist ein komplexer, hochpräziser Vorgang. Wenn er gestört ist, z.B. nach einem Schlaganfall, bei neurologischen oder onkologischen Erkrankungen oder im höheren Alter, kann das lebensbedrohliche Folgen haben. Aspirationspneumonien, also Lungenentzündungen durch versehentlich eingeatmete Nahrung oder Flüssigkeit, sind die häufigste Todesursache bei Menschen mit schweren Dysphagien. Darüber hinaus bedeutet eine eingeschränkte Nahrungsaufnahme für Betroffene einen massiven Verlust an Lebensqualität: Wenn nur noch pürierte Kost erlaubt ist oder die Ernährung über eine Magensonde erfolgt, schwindet nicht nur der Genuss am Essen, sondern auch ein Stück soziale Teilhabe. Nicht zu unterschätzen sind zudem Risiken wie Mangelernährung oder Dehydrierung und Schwierigkeiten beim Schlucken von Medikamenten.

Um eine Dysphagie sicher einzuschätzen und deren Therapie optimal anzupassen, braucht es mehr als eine klinische Beobachtung von außen. Der Goldstandard ist die Flexible Endoskopische Evaluation des Schluckakts – kurz FEES. Dabei wird ein dünnes Endoskop über die Nase eingeführt, um die Strukturen und Abläufe des Schluckens direkt zu beurteilen. Die FEES gilt als sehr gut verträglich und sicher. Studien belegen, dass es bei lediglich zwei Prozent der Untersuchungen zu kleineren, sich selbst regulierenden Komplikationen kommt (z.B. Nasenbluten).

Kurz gesagt: Die FEES ist das Röntgenbild der Logopädie. Sie macht sichtbar, was von außen unsichtbar bleibt.

Im Klinikalltag längst angekommen – im ambulanten Bereich fehlt der Rahmen

Seit den 1990er Jahren ist die Diagnostik und Behandlung von Dysphagien fest in der Hand von Schlucktherapeut*innen. Es war eine logische Entwicklung: Wer eine Schluckstörung therapiert, sollte auch in der Lage sein, das wichtigste Untersuchungsverfahren selbst durchzuführen.

In Krankenhäusern hat sich diese Praxis bewährt und ist heute selbstverständlich. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) veröffentlichte 2014 ein Curriculum für die FEES-Zertifizierung für Logopäd*innen, das seit 2016 auch von der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) unterstützt wird. Es besagt sinngemäß, dass in der Logopädie Tätige die FEES weitgehend selbständig durchführen; ein Arzt sollte aus Sicherheitsgründen in Rufweite sein.

Genau an diesem letzten Punkt scheitert es im ambulanten Bereich. Denn dort ist ein Arzt in Rufweite die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Das Ergebnis: Schlucktherapeut*innen in Praxen und im Außendienst dürfen die FEES in der Regel nicht selbständig durchführen, obwohl sie fachlich dazu qualifiziert wären. DGN One | Informationen zu FEES

Ein Dilemma mit realen Folgen für Patient*innen und Therapeut*innen

Was bedeutet das in der Praxis? Im ambulanten Setting ist man häufig darauf angewiesen, auf der Grundlage einer rein klinischen Schluckuntersuchung zu entscheiden, welche Nahrung ein Mensch sicher zu sich nehmen kann. Dabei bleibt aber immer eine Unsicherheit, die ohne eine Endoskopie nicht abschließend geklärt werden kann. Doch gerade im ländlichen Raum fehlen wohnortnahe FEES-Angebote und wenn sie existieren, sind damit oft lange Wartezeiten verbunden.

Für die Betroffenen kann das bedeuten: zu restriktive Kostempfehlungen, verzögerte Therapieentscheidungen, unnötige Ernährung über Magensonde. Für in der Logopädie Tätige heißt das: Unsicherheit trotz hoher Fachkompetenz.

Dabei ist die rechtliche Grundlage, auf der die FEES durchgeführt werden darf, nicht prinzipiell verschlossen: Die endoskopische Untersuchung des Schluckakts gilt zwar als Heilkunde im Sinne von §1 des Heilpraktikergesetzes. Die Heilkunde ausüben dürfen nur Personen, die eine ärztliche Approbation besitzen oder über eine Heilpraktikererlaubnis nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz verfügen.  Allerdings kommt die rechtliche Betrachtung, die die DGN veröffentlicht hat, zu dem Ergebnis, dass die FEES an in der Logopädie Tätige mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation delegiert werden kann. Was aber fehlt, ist ein praxistauglicher Rahmen, der dies auch im ambulanten Kontext ermöglicht.

Ein weiterer blinder Fleck: Das logopädische Berufsgesetz stammt aus dem Jahr 1980 und Dysphagien kommen darin nicht vor. Das bedeutet: Der Tätigkeitsbereich mit der größten klinischen Verantwortung im logopädischen Berufsalltag ist bis heute – laut Berufsgesetz – kein verpflichtender Lehrplaninhalt in der Ausbildung. Auch das muss sich dringend ändern.

Denn spätestens seit den 90er Jahren diagnostizieren und behandeln in der Logopädie Tätige Dysphagien. Ihre Expertise bildet die Grundlage für die Einschätzung, welche Konsistenzen ein Patient sicher oral zu sich nehmen kann und welche Trainingsinhalte erforderlich sind, um erforderliche Funktionen wieder zu verbessern.

Bis etwa 2010 wurden nur vereinzelt Schlucktherapeut*innen, sozusagen als Pioniere − oft von den neurologischen oder geriatrischen Chefärztinnen und -ärzten in ihren Krankenhäusern − zu Fortbildungen geschickt, um die Qualifikation für die Durchführung der FEES zu erwerben. Es war für sie einfach logisch, dass die Profession, die die Diagnostik und die Behandlung einer Dysphagie durchführt, auch die FEES in der eigenen Hand hält. Diese neue Rollenaufteilung hat sich schnell bewährt.

Was der dbl fordert und was er tut

Der dbl setzt sich aktiv dafür ein, die Rahmenbedingungen für eine logopädische FEES bei erwachsenen Patient*innen auch im ambulanten Bereich rechtssicher zu gestalten. Konkret geht es darum, das bestehende FEES-Curriculum der DGN so anzupassen, dass an die Stelle des „Arztes in Rufweite” ein strukturiertes Notfallmanagement bzw. ein ärztliches Backup-Konzept treten kann, so wie es bei anderen medizinischen Verfahren mit vergleichbarem Risikoprofil bereits üblich ist.

Silke Winkler, dbl-Delegierte für den Bereich Dysphagien,  begleitet von Dina Roos und Ariane Krempf-Klinkemer aus dem Verhandlerteam sowie Stephan Olbrich, Interessenvertreter Freiberufler*innen im Bundesvorstand, wirbt auf zahlreichen Fachkongressen und Tagungen unermüdlich für eine Anpassung des FEES-Curriculums. Das Ziel: rechtlich sichere Rahmenbedingungen für eine logopädische ambulante FEES.
Zudem hat das Thema in Beiträgen in der Fach- und Verbandszeitschrift forum:logopädie an wissenschaftlicher und berufspolitischer Bedeutung gewonnen.

Das wollen wir erreichen

In der Logopädie Tätige sollen dort, wo sie arbeiten – nicht nur in Kliniken, sondern auch in der Praxis und auch „im Außendienst“ – die Diagnostik einsetzen dürfen, die ihre Patient*innen benötigen. Nicht irgendwann. Sondern jetzt.

Sie sind Schlucktherapeut*in und möchten mehr über die FEES im klinischen Setting und berufspolitische Arbeit des dbl im Bereich Dysphagien erfahren?
Dann werden Sie Mitglied oder besuchen Sie Workshop 11 „Mobile FEES als Schlüssel zur sicheren Dysphagietherapie – wie die mobile Diagnostik Entscheidungen erleichtert und die Versorgung verbessert“ beim 54. dbl-Kongress vom 19. bis 20. Juni 2026 in Weimar.

Und in Folge 23 des Podcasts Logopädie im Gespräch – Zwischen Praxis und Politik spricht Hannah Neufeld mit Dina Roos ebenfalls ausführlich über das Thema FEES, die Anwendung im klinischen Alltag, aber auch über die Schwierigkeiten im ambulanten Setting. Außerdem werfen die beiden auch einen Blick auf die Regelungen in anderen Ländern. Die Folge erscheint am 8. Mai.

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