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Leitlinien

Warum logopädische Expertise in medizinischen Leitlinien unverzichtbar ist
Wer entscheidet, wie Patient*innen mit Schluckstörungen, Stimmproblemen oder Sprachbeeinträchtigungen versorgt werden? Idealerweise: alle, die an der Versorgung dieser Patient*innen beteiligt sind. Medizinische Leitlinien stecken den Rahmen ab, in dem Versorgungsentscheidungen getroffen werden. Sie prägen den „allgemein anerkannten fachlichen Standard” (Patientenrechtegesetz §§ 630a BGB ff (2013)), welche Berufsgruppen bei bestimmten Gesundheitsfragen beteiligt sind, welche Expertise als relevant gilt und welche Leistungen erstattet werden. Für den dbl ist die aktive Beteiligung an Leitlinienarbeit deshalb kein Randthema, sondern ein zentrales Anliegen.

Was sind Leitlinien und warum kommt es auf ihre Qualität an?

Leitlinien sind systematisch entwickelte Aussagen, die Akteure im Gesundheitswesen bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Sie entstehen interdisziplinär: Wissen aus unterschiedlichen Quellen wird zusammengetragen, nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet und in Empfehlungen für spezifische klinische Situationen übersetzt. Zudem sollen Leitlinien Diagnostik- und Behandlungsentscheidungen auch für Betroffene und Angehörige transparenter machen.

Leitlinie ist aber nicht gleich Leitlinie. Neben der Methodik (Stufenniveau S1 bis S3) entscheidet vor allem die Zusammensetzung der Leitliniengruppe über die Qualität einer Leitlinie. Das AWMF-Regelwerk Leitlinien, das verbindliche Qualitätsrahmenwerk der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), fordert hier eine „ausgewogene Zusammenstellung”: Die Mitglieder einer Leitliniengruppe sollen „professionelle und wissenschaftliche Expertise im Themenbereich der Leitlinie repräsentieren” sowie die Perspektive von Patient*innen und Betroffenen einbeziehen. Je vollständiger die Leitliniengruppe, so die AWMF, desto höher die Akzeptanz und Anwendung der Leitlinie (Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen | Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Zugriff: 8. Mai 2026)

Ein strukturelles Problem: Die Zusammensetzung der Leitliniengruppe

Die Logopädie wird im Kreise der medizinischen Fachgesellschaften überwiegend als „weiterer Beruf im Gesundheitswesen“ kategorisiert − genau so steht es dann auch im Eintrag der Leitlinie im AWMF-Leitlinienregister in den Angaben zur „Anwender- und Patientenzielgruppe“. Dieses häufig verkürzte und medizinlastige Verständnis von Interdisziplinarität führt immer wieder zu ausbleibender oder zu später Beteiligung der logopädischen Expertise in Leitlinienprojekten.

Welche – teils drastischen − Auswirkungen das für unsere Berufsgruppe und für die Versorgung unsere Patienten und Patientinnen haben kann, zeigen folgende Beispiele.

Wenn Logopädie fehlt: vier Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Falsche Risikobewertung während der Pandemie
Die S1-Leitlinie „SARS-CoV-2 Infektion bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen” (2020, nicht mehr online verfügbar) entstand ohne logopädische Beteiligung. Die Folge: eine fehlerhafte Risikobewertung unserer Berufsgruppe, die zu einer falschen Empfehlung zur Teststrategie führte.

Beispiel 2: „Logotherapie” statt Logopädie
In der Leitlinie „Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter pandemischen Bedingungen” wird die Logopädie seit Juni 2020 bis heute fälschlicherweise als „Logotherapie” geführt (aktuelle S2e-Langversion: S. 12) – trotz eines vom dbl initiierten Hinweises der AWMF an die Fachgesellschaft im März 2021. Im zweiten Lockdown (September 2020) wurden Logopäd*innen erneut vom Zutritt zu Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen, obwohl sie dort einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Teilhabe und Lebensqualität von Bewohner*innen leisten und in Abschnitt 2 der Leitlinien-Langfassung genannt wurden – aber eben leider falsch als „Logotherapie“ bezeichnet.

Beispiel 3: Fehlinformation zur Erstattungsfähigkeit – rechtzeitig korrigiert
Ein fachfremd erstellter Abschnitt „Logopädie“ in einer S2k-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Husten bei Erwachsenen hätte eine falsche Aussage enthalten, nämlich, dass logopädische Behandlung bei chronischem Husten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig wäre. Durch die Intervention des dbl und den Einsatz einer logopädischen Expertin konnte der Text korrigiert werden. Unser Hinweis, unter welchen Diagnosegruppen des Heilmittelkatalogs eine Verordnung möglich ist, wurde letztlich sogar in den Leitlinientext übernommen – obwohl solch verordnungstechnische Hinweise üblicherweise kein Bestandteil von Leitlinien sind.

Beispiel 4: Dysphagie kaum sichtbar in COVID-Reha-Leitlinie
Die S2k-Leitlinie „COVID-19 und (Früh-)Rehabilitation” adressiert zwar „Angehörige weiterer in der Rehabilitation tätiger Gesundheitsberufe”, entstand aber ohne direkte logopädische Beteiligung (S2k-Leitlinie COVID-19 und (Früh-) Rehabilitation). In der Erstversion kam das Wort „Logopädie” ein einziges Mal vor, in der aktuellen Version wird die Logopädie immerhin viermal erwähnt. Besonders kritisch: Im Zusammenhang mit der Dysphagie fehlt weiterhin der Hinweis auf die logopädische Schlucktherapie – somit findet die in der Heilmittel-Richtlinie für Schluckstörungen vorgesehene Versorgungsstruktur in dieser Leitlinie keine Berücksichtigung.

Was der dbl konkret tut

Der dbl engagiert sich auf mehreren Ebenen, um logopädische Expertise in der Leitlinienarbeit zu verankern:

  • Aktives Monitoring aller laufenden und neuangemeldeten Leitlinienprojekte mit Relevanz für die Logopädie, Anfragen zur Beteiligung und Mandatierung von Delegierten sowie Übermittlung von Informationen über den dbl als Berufs- und Fachverband in den Projekten, bei denen die logopädische Expertise noch nicht mitgedacht wurde. Das dbl-Leitliniensekretariat fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Leitlinien sowohl für externe Partner als auch für dbl-Mitglieder.
  • Den Leitlinien-Delegierten bietet der dbl organisatorische Unterstützung während des gesamten Leitlinienprozesses aber auch Schulung und Möglichkeiten der Vernetzung untereinander. Damit soll ehrenamtliches Engagement in Leitlinienkommissionen ermöglicht, erleichtert und abgesichert werden.
  • Für Mitglieder und die gesamte Berufsgruppe schafft der dbl Bewusstsein für die Relevanz von Leitlinien in der logopädischen Praxis: durch Vorträge auf dem dbl-Kongress, Lehrveranstaltungen, Fachartikel in der Fach- und Verbandszeitschrift forum:logopädie und eine Fachseite auf der dbl-Website mit einem professionsspezifischen Blick in das AWMF-Leitlinienregister.
  • Auf politischer Ebene greift der dbl außerdem ein, wenn versorgungspolitische Entscheidungen logopädiebezogene Leitlinienempfehlungen ignorieren, wie etwa beim G-BA-Beschluss zur Long-COVID-Richtlinie.

Mitmachen: Leitlinienarbeit als Ehrenamt für die Berufsgruppe

Leitlinienarbeit lebt von Menschen, die ihr Fachwissen, ihre Zeit und ihr Engagement einbringen. Ohne die Leitlinien-Delegierten, die teils aufwändige Arbeitstreffen bestreiten und ihre logopädische Expertise häufig über mehrere Jahre in die interdisziplinäre Erstellung von Leitlinien einbringen, wäre inhaltliche Mitarbeit in Leitlinien schlichtweg nicht möglich. Der dbl dankt ausdrücklich allen, die diese wichtige Arbeit leisten, und ehrt sie bei Abschluss eines Leitlinienprojekts auf der jährlichen Mitgliederversammlung im Rahmen des dbl-Kongresses.

Haben Sie Interesse, in einer Leitlinie mitzuwirken?
Wenn Sie über fachliche Expertise zum Thema einer Leitlinie und die erforderliche wissenschaftlich-methodische Kompetenz verfügen, senden Sie Ihre Initiativbewerbung an das dbl-Leitliniensekretariat: [email protected]

Gerne nehmen wir unter dieser Adresse auch Hinweise zu Leitlinien entgegen, in denen Ihrer fachlichen Einschätzung zufolge die logopädische Expertise (noch) fehlt.

Fazit: Präsenz sichert Versorgung

Die Beispielfälle zeigen es deutlich: Wo logopädische Expertise fehlt, entstehen Fehler mit realen Auswirkungen für Patient*innen und für die Berufsgruppe. Aktive Leitlinienarbeit ist deshalb mehr als Qualitätssicherung. Sie ist:

  1. Einsatz für unsere professionelle Selbstbestimmung: Bei Aussagen über und Empfehlungen zur Logopädie müssen Logopäd*innen direkt beteiligt werden.
  2. Wissenschaftliche Emanzipation: Die Logopädie ist eine eigenständige Fachdisziplin.
  3. Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität: Logopädische Expertise in Leitlinienempfehlungen schützt unsere Patient*innen und zeigt Versorgungsmöglichkeiten auf.
  4. Aufklärung über logopädische Leistungen: gegenüber anderen Berufsgruppen wie gegenüber Betroffenen.
  5. Zukunftssicherung: Wer in Leitlinien verankert ist, bleibt Teil der medizinischen Versorgung.

Weiterführende Informationen

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