Hochschulische Ausbildung Logopädie

Das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) wurde 2009 um eine Modellklausel ergänzt (§ 4 LogopG). Dadurch wurde ermöglicht, die logopädische Ausbildung als Studiengang zu gestalten, (oft einhergehend als Kooperationsmodell mit Berufsfachschulen, siehe auch Studiengangsübersicht/Logopädie bezogen). Die Modellphase endet im Dezember 2024. Die entsprechenden (bisherigen) Modellstudiengänge werden damit als Studiengänge in den regelbetrieb der Hochschulen aufgenommen. Des Weiteren können Bundesländer und Hochschulen weitere Studiegänge der Logopädie aufbauen, ohne Modellstatus. - Das Logopädiestudium erfolgt ebenfalls, wie die berufsfachschulische Ausbildung, auf der Grundlage des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG) und der dazu gehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO).

Das Studium dauert, je nach Aufbau, 7 bis 8 Semester. Im Unterschied zur berufsfachschulischen dürfen für die hochschulische Ausbildung Änderungen in der Gestaltung der Ausbildung vorgenommen werden. Dies betrifft die Theoretische und Praktische Ausbildung der Anlage 1 der LogAPrO und die Ausformung der Praktischen Ausbildung. Die Gesamtstundenzahl von 3840 Stunden bleibt davon unberührt.

  • Die staatliche Prüfung gelten für die schulische und hochschulische Ausbildung gleichbleibend.
  • Im sechsten Semester wird daher, ebenso wie in der berufsfachschulischen Ausbildung, die staatliche Prüfung mit den mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungsteilen abgelegt.
  • Die Student*innen dürfen sich somit, nach erfolgreich abgelegtem Examen im sechsten Semester, Logopädinnen/Logopäden nennen (§ 1 LogopG).
  • Mit erfolgreichem Ablegen des Examens dürfen sie auch als Logopädin/Logopäde arbeiten und haben ebenfalls den Anspruch auf Zulassung als Heilmittelerbringer*innen nach § 124 SGB V. Sie dürfen alle Patient*innen behandeln. Und auch für sie gilt, dass hierzu eine ärztliche Verordnung notwendig ist.
  • Es folgen dann noch 1 oder 2 Semester, die dem Bachelorabschluss dienen. Wenn die Bachelorarbeit erfolgreich geschrieben wurde, haben die Absolvent*innen der nach dem LogopG und der LogAPrO aufgebauten Studiengänge also neben dem Recht, die Berufsbezeichnung Logopädin/zu tragen, auch den Bachelor of Science (B. Sc.) in Logopädie erworben.

Wie der dbl zur hochschulischen Ausbildung in der Logopädie steht, erfahren Sie hier.

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