10 Jahre Arbeitskreis Berufsgesetz – Für ein neues Berufsgesetz in der Logopädie/Sprachtherapie

Ein Jahrzehnt gemeinsam für ein neues Berufsgesetz
Seit zehn Jahren arbeiten in der Logopädie und Sprachtherapie alle relevanten Verbände sowie Lehrende, Forschende und Studierende gemeinsam an einem Ziel: einem neuen Berufsgesetz, das den Anforderungen einer evidenzbasierten Gesundheitsversorgung gerecht wird. Der Arbeitskreis (AK) Berufsgesetz ist dabei zu einem verlässlichen politischen Ansprechpartner geworden – und sein Credo lautet bis heute: „Wir sprechen mit einer Stimme!"

Warum ein neues Berufsgesetz dringend notwendig ist

Das geltende Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) stammt aus dem Jahr 1980. Ausbildungsinhalte, die schon damals nicht ganz zeitgemäß waren, werden den heutigen Anforderungen in Bereichen wie Gerontologie, Dysphagie oder myofunktionelle Störungen in keiner Weise gerecht. Hinzu kommt: Aktuell existieren in Deutschland zwölf unterschiedliche Ausbildungsprofile (10 davon hochschulisch) nebeneinander, von der Berufsfachschule bis zur Hochschule. Dieses Nebeneinander schafft Intransparenz für Patient*innen und erschwert eine standardisierte, qualitätsgesicherte Versorgung.

Ein neues Berufsgesetz bietet die Chance, diesen Wirrwarr zu beenden, Transparenz herzustellen und eine eigenständige Therapieforschung zu etablieren.

Gründung mit Signal: Januar 2016

Am 28. Januar 2016 kamen auf Initiative des dbl alle relevanten Akteure der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie an einen Tisch: dbl, dbs, dba, HVG, BDSL, Studiengangsvertreter*innen sowie die Bundesstudierendenvertretung (BSV) des dbl. Im Laufe der Jahre schlossen sich Logo Deutschland und die Vertreter*innen der CJD Schule Schlaffhorst-Andersen an. Der AK Berufsgesetz repräsentiert damit heute das gesamte Feld der Logopädie und Sprachtherapie in Deutschland.

Bereits im November 2016 wurde das politische Signal gesetzt: Ein Symposium in der NRW-Landesvertretung in Berlin machte den AK und sein Anliegen auf Bundesebene bekannt.

Was in zehn Jahren erreicht wurde

Die Arbeit des AK hat konkrete politische Wirkung entfaltet:

  • In den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe” (2019) wurde festgehalten, dass für die Logopädie geprüft werden soll, ob eine vollakademische Ausbildung geboten ist.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat 2024 wesentliche Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz erarbeitet, die den Grundforderungen des AK entsprechen, einschließlich Regelungen zur primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung und zum Direktzugang.
  • Diese Eckpunkte wurden den Bundesländern noch vor der Bundestagswahl 2025 zur Stellungnahme übermittelt.
  • Der AK selbst hat einen Entwurf für eine Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Bestandsschutz/Übergangsregelungen erarbeitet, der als fachliche Grundlage für den Gesetzgebungsprozess bereitsteht.

Warum Vollakademisierung nicht nur wünschenswert, sondern realistisch ist

Die Zahlen sprechen für sich:

  • Rund 90 Prozent der Absolvent*innen in der Logopädie/Sprachtherapie verfügen über Hochschul- oder Fachhochschulreife.
  • Der Akademisierungsgrad der Berufstätigen liegt bereits bei ca. über 50 Prozent.
  • 80 Prozent der Lehrenden an Berufsfachschulen haben eine hochschulische Qualifikation.
  • Es gibt bundesweit 56 Studiengänge, die neben der Erstausbildung auch Weiterqualifikationen für Berufstätige anbieten.

De facto besteht durch das Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung bereits heute eine Teilakademisierung, die durch das neue Berufsgesetz aufgehoben werden soll. Das Tätigkeitsspektrum der Logopädie ist nicht teilbar, eine partielle Akademisierung („Teilakademisierung“) ist fachlich nicht vertretbar.

Der Übergang von der Berufsfachschule zur Hochschule ist nach Einschätzung des AK in drei bis fünf Jahren realistisch umsetzbar.

Die offene Frage: Finanzierung

Das zentrale politische Hindernis bleibt die Finanzierung der Ausbildung. Die Länder erwarten vom BMG eine tragfähige Lösung nach dem Prinzip „Wer bestellt, der zahlt”. Auf Grundlage eines Gutachtens des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI, 2024) hat der AK errechnet, dass die Kosten einer Berufsfachschulausbildung mit Ausbildungsvergütung die Kosten eines Hochschulstudiums ohne Ausbildungsvergütung deutlich übersteigen. Der AK lehnt – anders als andere Therapieberufe – eine gesetzliche Verankerung der Ausbildungsvergütung ausdrücklich ab.

Was jetzt zählt

Der AK Berufsgesetz ist fachlich und politisch gut aufgestellt. Doch die intensivste Phase steht noch bevor: der eigentliche Gesetzgebungsprozess mit Stellungnahmen und Anhörungen. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich bislang nicht öffentlich positioniert. Wann ein Referentenentwurf vorliegen wird, ist derzeit offen.

Alle erarbeiteten Positionspapiere, Stellungnahmen, FAQs und der Entwurf für eine Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind auf der Website des AK Berufsgesetz einsehbar:

🔗 www.arbeitskreis-berufsgesetz.de

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