Knowledge Base | 08.09.2026
Arbeitszeit ohne Bezahlung – die unsichtbare Mehrarbeit vieler Angestellter
Es sind die Minuten zwischen den Terminen. Der schnelle Anruf beim behandelnden Arzt wegen einer zu ändernden Verordnung. Der Bericht, der abends noch fertig werden muss. Die Warteliste, die niemand sonst pflegt. Einzeln betrachtet wirkt jede dieser Tätigkeiten unscheinbar, in der Summe jedoch können sie einen beträchtlichen Teil des Arbeitsalltags ausmachen und werden nach Angabe vieler Kolleg*innen nicht immer bezahlt.

Als dbl nehmen wir dieses Thema in den Fokus, weil es laut unserer aktuellen Daten viele angestellte Kolleg*innen betrifft und ein Ausdruck von reformbedürftigen Rahmenbedingungen ist. Faire Arbeit bedeutet, dass geleistete Arbeit erfasst, anerkannt und vergütet wird.
Was unsere Gehaltsumfrage zeigt
Im Januar und Februar 2026 haben auf unsere Umfrage mehr als 1.100 angestellte Therapeut*innen aus logopädischen Praxen geantwortet. Das Ergebnis ist alarmierend:
- Mehr als 50 Prozent der Befragten gaben an, jede Woche zwischen 0,5 und mehr als 5 Stunden unbezahlt zu arbeiten.
- Nur 49,7 Prozent leisten nach eigener Auskunft keinerlei unbezahlte Arbeit.
Anders formuliert: Praktisch jede zweite angestellte Logopäd*in gab an, Arbeitsleistung zu erbringen, für die sie nicht bezahlt wird. Hochgerechnet auf viele Berufsjahre entstünde daraus ein erheblicher Umfang an Arbeitszeit, die weder sichtbar noch bezahlt würde.

Wo die unbezahlte Arbeit entsteht
Die Befragten nannten eine breite Palette an Tätigkeiten, die sie ganz oder teilweise unvergütet verrichten. Vier Bereiche stachen dabei besonders hervor:
Praxisorganisation
Terminkoordination, Wartelistenmanagement, das Nachhalten und Ändern von Verordnungen: Es sind vor allem die organisatorischen Tätigkeiten „am Rand”, die unbeachtet bleiben. Sie sind für einen funktionierenden Praxisbetrieb unverzichtbar, aber werden dennoch häufig nicht oder nicht ausreichend als Arbeitszeit gewertet.
Vor-, Nachbereitung und Dokumentation
Die fachliche Qualität einer Therapie entsteht nicht allein in der Behandlungseinheit. Sie braucht Vor- und Nachbereitung sowie eine saubere Dokumentation. Viele Kolleg*innen gaben an, dass insbesondere die geleisteten Therapieeinheiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit erfasst werden, wohingegen Vor- und Nachbereitungszeiten (und sonstige organisatorische Aufgaben) oft pauschal abgegolten und dadurch nicht immer im tatsächlichen Umfang einbezogen werden.
Verfassen von Berichten
Berichte an ärztliche und therapeutische Schnittstellen sind zentraler Bestandteil interdisziplinärer Versorgung und oft eine zeitintensive Aufgabe. Diese muss im Rahmen der Arbeitszeit ausgeführt und entsprechend erfasst werden.
Praxispflege und Hauswirtschaft
Aufräumen, Reinigen und Materialpflege sind Tätigkeiten, die regelmäßig geleistet, aber nach Angabe der Befragten häufig nicht (ausreichend) als Arbeitszeit angerechnet werden.
Seltener, aber ebenfalls genannt wurden interprofessionelle Zusammenarbeit, die Kommunikation im Team, Leitungstätigkeiten fachlicher Leitungen, Fahrtzeiten, das Betreuen der Praxis-Accounts in den sozialen Medien sowie die Kommunikation mit Patient*innen außerhalb der Therapiezeit.
Kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem
Unseren Umfrageergebnissen zufolge ist unbezahlte Arbeit kein auf einzelne Aufgaben bezogenes Phänomen, sondern betrifft verschiedene Bereiche des Praxisalltags. Bei vielen dieser Angaben handelt sich dabei nicht um außergewöhnliche Zusatzaufgaben, sondern um Tätigkeiten, die für eine qualitativ hochwertige Versorgung und einen funktionierenden Praxisbetrieb notwendig sind. Wenn jede zweite befragte Person angibt, regelmäßig unbezahlte Arbeit zu leisten, ist das kein Einzelfall, sondern weist auf strukturelle Ursachen hin.
Viele für die Praxis notwendige Tätigkeiten finden außerhalb des unmittelbaren Patient*innenkontaktes statt. Wenn sie in der Arbeitszeiterfassung nicht ausreichend berücksichtigt werden, tragen die Beschäftigten die Folgen in Form von Mehrarbeit, Überlastung und einer faktischen Absenkung des Stundenlohns.
Damit reiht sich die unbezahlte Arbeit in die bekannten Baustellen unseres Berufsfeldes ein: zu geringe Vergütung, Fachkräftemangel und ein wachsender Druck auf die ambulante Versorgung. Wer die logopädische Versorgung sichern will, kann die unsichtbare Arbeit nicht ausblenden.
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht und schafft Transparenz
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits heute. Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit sowie Überstunden sind zu erfassen, das hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Grundsatzbeschluss vom 13. September 2022 klargestellt. Arbeitgeber sind, abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in unionsrechtskonformer Auslegung, dazu verpflichtet, auch wenn das entsprechende Arbeitszeitgesetz nach wie vor nicht angepasst ist.
Arbeitszeiterfassung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern das entscheidende Instrument, um Arbeit überhaupt sichtbar zu machen. Was nicht erfasst wird, kann nicht vergütet, nicht in die Personalplanung eingerechnet und im Streitfall nicht nachgewiesen werden.
Wie kann Arbeitszeit erfasst werden?
Entscheidend ist nicht nur, dass Arbeitszeit erfasst wird, sondern auch wie. Über unser Mitgliederportal haben wir bei unseren Mitgliedern nachgefragt, wie ihre Arbeitszeit in der Praxis dokumentiert wird. Hierzu haben uns vielfältige Rückmeldungen erreicht.
Neben der gesetzlich vorgesehenen Erfassung von Beginn, Ende und Pausenzeiten des Arbeitstages werden in der ambulanten logopädischen Praxis auch deutlich kleinschrittigere Formen der Erfassung gelebt. So werden zum Teil die geleisteten Therapien und einzelne weitere Tätigkeiten jeweils separat dokumentiert, anstatt die Arbeitszeit als Ganzes festzuhalten.
Das klingt zunächst nach einer präzisen Dokumentation, birgt jedoch, neben dem Mehraufwand für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, auch ein systematisches Risiko: Wenn nur einzelne Tätigkeiten zählen, werden jene Zeiten nicht ausreichend erfasst, die zwischen und um diese Tätigkeiten herum anfallen: z.B. Praxisorganisation, kurze Abstimmungen, Dokumentation „nebenbei”. Was nicht erfasst wird, läuft Gefahr, auch nicht vergütet zu werden.
Wie eine vollständige Erfassung gelingt, zeigen Praxen, die diesen Weg längst gegangen sind:
„Im Frühjahr 2020 haben wir uns für ein digitales Zeiterfassungssystem entschieden. Seither wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst – also letztlich die Lebenszeit, die für den Beruf ‚geopfert’ wird.”
Stimme aus der Praxis (Praxisinhaber*in) – Best Practice: Zeiterfassung in der logopädischen Praxis – forum:logopädie online
Die Position des dbl
Als dbl treten wir für faire und angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Logopädie mannigfaltig ein: So machen wir uns beispielsweise stark für faire Eingruppierungen im öffentlichen Dienst und in Krankenhäusern, für die Verbesserung der Vergütung in der ambulanten Versorgung, den Rückbau bürokratischer Anforderungen und die Entwicklung neuer Leistungs- sprich Vergütungspositionen.
Das bedeutet für uns auch, dass wir dafür eintreten, dass alle beruflich notwendigen Tätigkeiten vollständig erfasst und vergütet werden. Konkret bedeutet das:
- Aufklärung über die bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Wichtige Infos finden alle im Beitrag „Arbeitszeiterfassung“ in der Novemberausgabe des forum:logopädie.
- Anerkennung der gesamten Tätigkeit: Organisation, Dokumentation, Berichte und interprofessionelle Kommunikation sind Arbeitszeit.
- Bessere Vergütung über die Zeit an unseren Patient*innen hinaus: Der dbl setzt sich generell für höhere Vergütungen und für die Bezahlung von Leistungen jenseits der reinen Therapieeinheiten ein. Nur so bekommen Praxisinhaber*innen den notwendigen Spielraum, um den Spagat zwischen bestmöglichen Arbeitsbedingungen für die Angestellten und einer wirtschaftlichen Praxisführung angemessen meistern zu können.So konnten wir beispielsweise erreichen, dass seit Mitte 2026 15 Minuten Vor-, Nachbereitungs- und Dokumentationszeit offiziell durch die Krankenkassen vergütet werden.
Fazit
Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht: Für viele angestellte Logopäd*innen gehört unbezahlte Arbeit zum Berufsalltag.
Ein wichtiger Schritt zu fairen Arbeitsbedingungen ist die vollständige Erfassung der Arbeitszeiten. Sie macht sichtbar, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden, schafft die Grundlage für Transparenz und unterstützt angemessene Bezahlung. Dafür setzen wir uns ein – damit jede geleistete Arbeitsstunde zählt.
Noch kein Mitglied? Werden Sie Teil des dbl und stärken Sie mit uns unsere gemeinsame Stimme für faire Arbeitsbedingungen in der Logopädie.
Sie wollen noch mehr zum Thema erfahren?
Dann hören Sie ab dem 11. September unsere Podcastfolge 31: Unbezahlte Arbeit in der Logopädie – Wer bezahlt die Zeit zwischen den Therapien? und kommen Sie zur Onlineveranstaltung angeTALKt am 7. Oktober 2026.
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