#Heilmittel-Richtlinie#Langfristiger Heilmittelbedarf#Laufzeit von Verordnungen#Erstdiagnostik

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Fragen und Antworten zur Heilmittel-Richtlinie dbl +
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Heilmittel-Richtlinie - Fragen und Antworten
Seit 1. Januar 2021 ist die Heilmittel-Richtlinie für Ärzte und die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte in Kraft. Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln. Bestandteil der Richtlinie ist auch ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf.

Nachfolgend finden Sie die Heilmittel-Richtlinie für Ärzte und die Heilmittel-Richtlinie für Zahnätzte sowie eine FAQ-Liste, mit der wir die häufigsten Fragen der Mitglieder ausführlich beantworten und Verständnisfragen klären möchten.

© christianchan – stock.adobe.com

Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln


Verordnungsfall (neuer), Erstdiagnostik


Tritt immer ein neuer Verordnungsfall ein, wenn die Verordnung von einem neuen Arzt ausgestellt wird?

Ja, dies geht hervor aus § 7 Absatz 3 der neuen Heilmittelrichtlinie: “Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweils verordnende Ärztin oder den jeweils verordnenden Arzt.”


Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Erstdiagnostik? (Neuer Verordnungsfall=Erstdiagnostik?) Muss sich hierfür die Diagnose bzw. der Indikationsschlüssel ändern?

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