Meldungen | 03.02.2026

Der dbl fordert feste Mitwirkung in der Kommission für Personalbemessung

Stellungnahme zur Geschäftsordnung der Kommission für Personalbemessung: Ausschluss der Logopädie nicht zulässig
In einer Stellungnahme kritisiert der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) die aktuelle Geschäftsordnung der Kommission für Personalbemessung nach § 137n SGB V.

Demnach werden lediglich Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Hebammen als feste Mitglieder vorgesehen. Die Logopädie, die maßgeblich an der unmittelbaren Patientenversorgung im Krankenhaus beteiligt ist, wurde, entgegen dem Gesetzeswortlaut, nicht berücksichtigt.

§ 137n SGB V verlangt ausdrücklich, dass „jeweils drei Vertreterinnen oder Vertreter der jeweiligen Gesundheitsberufe mit Praxiserfahrung in die Kommission zu berufen sind. Der Gesetzeswortlaut zielt klar auf alle im Krankenhaus in der unmittelbaren Patientenversorgung tätigen Gesundheitsberufe ab und trifft keine Einschränkung auf einzelne Berufsgruppen. Ein Ausschluss der Logopädie als vertretungsberechtigte Berufsgruppe, entgegen dem Gesetzeswortlaut per Geschäftsordnung, ist weder zulässig noch sachdienlich.

Wie uns der GKV-Spitzenverband mitteilte, könne sich der dbl als Vertreter der Logopädie in Form von schriftlichen Stellungnahmen an den Themen der Kommission beteiligen. Doch schriftliche Stellungnahmen einzelner Berufsgruppen könnten eine feste Mitwirkung in der Kommission nicht ersetzen, da sie nicht in laufende Diskussionen eingebunden sind und der fachliche Austausch nur begrenzt möglich ist.

Der dbl fordert daher eine Überarbeitung der Geschäftsordnung, um die Logopädie angemessen und gesetzeskonform zu vertreten. Dies beinhaltet:

  • eine feste Besetzung im Gremium,
  • die kontinuierliche Beteiligung und Mitsprache sowie
  • die Einbringung professionsspezifischer Expertise in allen Arbeitsphasen der Kommission.

Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier.

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