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Meldungen | 17.04.2025

Therapieassistenz in der Logopädie?

Thema im NRW-Landtag
Im der 81. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW am 9. April 2025 wurde unter TOP 11 „Assistenten-Ausbildung in NRW: Wird hier ein neuer Beruf erfunden – ohne gesetzliche Grundlage?“ ein mündlicher Bericht der Landesregierung zu dieser Problematik gegeben.

Diesen Tagesordnungspunkt hatte Silvia Gosewinkel (Mitglied des Landtags NRW und Logopädin) eingebracht. Sie war auf das Angebot eines Bildungsträgers aufmerksam geworden, der eine 40-stündige Online-Fortbildung zur Therapieassistenz in der Ergotherapie und Logopädie anbietet. Nach ihrem beruflichen Verständnis – und auch dem des dbl– kann dies aber nicht dazu berechtigen, Patientinnen und Patienten zu behandeln. Sie äußerte die hierin liegende potentielle Gefahr für die Qualität der therapeutischen Versorgung sowie eine mögliche Irreführung von Interessent*innen und Arbeitgeber*innen.

Ihre vier nachfolgenden Fragen wurden im Rahmen des Sitzung von der Landesregierung beantwortet:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Angebot des online Zertifikats für sog. Therapieassistenzen angeboten?
  2. Wie viele Zertifikate für sog. Therapieassistenzen wurden bisher in NRW ausgestellt?
  3. Wie steht das Ministerium zu dem Einsatz sog. Therapieassistenten?
  4. Welche Maßnahmen der Regulation bezieht das Ministerium zur Patientensicherheit in NRW mit ein?

Bericht der Landesregierung

Die Einschätzung des Ministeriums zur 1. Frage ist, dass es grundsätzlich in Deutschland eine „Berufsausübungsfreiheit“ gäbe, die Fortbildungen ermögliche. Die Angebote dürften allerdings nicht vortäuschen, dass es sich – wie in diesem Fall – um einen reglementierten Beruf handle. Der Bildungsanbieter wurde daher angewiesen, seine irreführenden Informationen einzustellen bzw. zu korrigieren.

Während zur 2. Frage dem Ministerium keine Zahlen über die Anzahl der ausgestellten Zertifikate vorlagen, gab es Auskunft, dass bisher noch kein Bildungsgutschein für die Fortbildung ausgestellt worden sei.

Auch die 3. Frage wurde von der Vertreterin des Ministeriums eindeutig beantwortet: Auch wenn anzunehmen sei, dass bei dem bestehenden Fachkräftemangel Assistenzberufe hilfreich sein könnten, gibt es für diese aktuell kein beschriebenes Aufgabenfeld und sind diese aktuell gesetzlich nicht für die Versorgung und damit für eine Kostenübernahme durch die Kostenträger zugelassen. Es gelte daher eine klare Abgrenzung vom Tätigkeitsfeld der Therapeut*innen in der Logopädie und Ergotherapie umzusetzen.

Diese Feststellung übertrug die Ministeriumsvertreterin auch auf die 4. Frage der Antragsstellerin Gosewinkel: Patientensicherheit ist der Landesregierung wichtig. Wenn es also Hinweise gäbe oder der Verdacht bestünde, dass nicht-qualifizierte Personen in der Versorgung unerlaubt tätig seien, würden sie dem gewissenhaft nachgehen. Die Verantwortung für den Schutz und auch die Transparenz und Aufklärung über die Qualifizierung des Personals gegenüber Patient*innen sieht das Ministerium bei der Einrichtungsleitung selbst, stellte sie auf Nachfrage von MdL Gosewinkel nachdrücklich fest, wofür diese dankte.

Auch wir begrüßen, dass das Land NRW seine Verantwortung wahrnimmt, irreführende Bildungsangebote zu hinterfragen und sich zur Patientensicherheit einzusetzen.

Der dbl lehnt Fort- und Weiterbildungen, die suggerieren, in der Logopädie könnten Assistenzleistungen erbracht werden, ab. Er setzt sich stattdessen für ein neues primärqualifizierendes hochschulisches Berufsgesetz in der Logopädie ein, dass alle sprachtherapeutischen Berufe in Deutschland umfasst und internationalem Standard entspricht.

Wir danken zudem Silvia Gosewinkel, die dieses wichtige Thema in den Landtag eingebracht hat.

Die Ausschusssitzung ist auch auf Video verfügbar, der TOP 11 wird ab 1:27 aufgerufen:

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