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Meldungen | 08.10.2025

Kommt es zu einer Verschiebung der Anschlussfrist für die TI?

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben zur Verschiebung der Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur (TI) im Heilmittelbereich einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ eingebracht. Geplant ist die Verschiebung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027.

Da die beiden Regierungsfraktionen über eine parlamentarische Mehrheit verfügen, besteht eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die beantragte Änderung vom Bundestag beschlossen werden wird.

Der dbl hat gemeinsam mit anderen maßgeblichen Verbänden bereits im Mai das Bundesgesundheitsministerium dazu aufgefordert, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer*innen zu verschieben, weil es aufgrund zahlreicher Umsetzungs-Probleme, die nicht von den Leistungserbringer*innen zu verantworten sind, gar nicht allen möglich war, sich fristgemäß an die TI anzuschließen

Wir begrüßen daher die in Aussicht stehende Verschiebung, weil die Leistungserbringer dadurch in die Lage versetzt würden, den Prozess der Digitalisierung mit mehr Ruhe durchzuführen.

Gleichwohl raten wir dazu, die Fristverschiebung nicht zum Anlass zu nehmen, den Anschluss an die TI auf die lange Bank zu schieben, sondern die Zeit zu nutzen. Die Verpflichtung, sich an die TI anzuschließen, bleibt schließlich generell bestehen, auch wenn die Einführung der E-Verordnung noch etwas mehr Zeit benötigt. Erste Dienste wie die Nutzung von KIM zur Kommunikation mit Ärzten und der Zugriff auf die Informationen aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sind auch jetzt schon nutzbar und durch die Refinanzierungsvereinbarung werden die Kosten für die Anbindung an die TI vollständig erstattet.

Wir werden an dem Thema dran bleiben und über konkrete Ergebnisse berichten, sobald die Abstimmung im Bundestag erfolgt ist.

Den genauen Wortlaut des Änderungsantrages können Sie hier nachlesen.

 

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