Meldungen | 09.05.2025
Elektronischer Heilberufsausweis ab sofort für alle Leistungserbringer*innen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
In der konstituierenden Sitzung des Fachbeirats des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers (eGBR) am 28. März 2025 wurde die Einbindung weiterer Heilmittelerbringer*innen in den Kartenherausgabeprozess des eGBR beschlossen.
Diese Neuerung bringt erfreuliche Nachrichten für einige Berufsgruppen mit sich. Ab sofort können nicht nur Logopäd*innen, sondern alle Leistungserbringer*innen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie Anträge auf den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B-Karten) beim eGBR stellen. Dies gilt ebenso für Masseur*innen, medizinische Bademeister*innen, Diätassistent*innen und Leistungserbringer*innen der Ernährungstherapie.
Fachbeirat des eGBR
Der eGBR-Fachbeitrat setzt sich aus Beauftragten verschiedenster Gesundheitsfachberufe, ihrer Berufsverbände – so ist auch der dbl Mitglied des Fachbeirats – sowie weiteren Fachleuten aus dem Gesundheitswesen zusammen. Fachliche Fragestellungen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), zur Security Module Card Typ B (SMC-B) und zur Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen werden im Fachbeitrat aus Sicht der Praxisanwender erörtert und gegenüber Politik und Verwaltung artikuliert. Dazu berät der Fachbeirat den Länderbeirat des eGBR.
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