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Meldungen | 30.04.2025

Aktualisierte S2k-Leitlinie ist online

Prolongierte Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation

Die unter dem Namen „Besonderheiten des prolongierten Weanings in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ bekannte S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (DGNR) wurde überarbeitet und heißt nun „Prolongierte Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ (AWMF-Registernr. 080-002).

Die Leitlinie kann ab sofort kostenlos im AWMF Leitlinienregister heruntergeladen werden.

Die Begriffe „Weaning“ und „Beatmungsentwöhnung“ werden in der Leitlinie synonym für den Prozess der Entwöhnung vom Beatmungsgerät verwendet.  Die Begründung für die Begriffsänderung ist dem Leitlinientext zu entnehmen (Fußnote 1, S. 10).

Die logopädische Expertise brachte Dr. Maria-Dorothea Heidler ein, die für den dbl in der Leitlinien-Arbeitsgruppe mitwirkte. Welche therapeutischen Interventionen für die Patientenklientel in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) in dieser Leitlinie aufgrund der aktuellen Studienlage berücksichtigt werden konnten, erläutert sie wie folgt:

 

Dr. Maria-Dorothea Heidler. Foto: © privat

 

„Neu in der überarbeiteten Leitlinie ist, dass vor allem der logopädischen Therapie ein besonderer Stellenwert gegeben wurde. Daher wurden die spezifischen Aufgabenbereiche von Logopädinnen und Logopäden im multiprofessionellen Team der NNFR umfassend ergänzt. Auch einige inhaltliche Neuerungen gab es: Neben Leckagevokalisation und Sprechventilaufsatz wurde die ACV (Above Cuff Vocalisation) als Möglichkeiten zur frühen Stimmgebung hinzugefügt. Die neue Klassifikation der IDDSI (International Dysphagia Diet Standardisation Initiative) wurde für die Fiberendoskopische Schluckuntersuchung und als therapeutische Option mit aufgenommen und in Zusammenarbeit mit der Atmungstherapie wurden Maßnahmen zur Sekretolyse und Sekretmobilisation ergänzt.

Zudem wurde eine interessante neue Option zur Behandlung von Dysphagien mit aufgenommen: die PES (pharyngeale Elektrostimulation), bei welcher elektrische Impulse durch eine spezielle Nasensonde appliziert werden. Auch das Auftreten von häufigen Spätkomplikationen der Tracheotomieverfahren (Trachealstenosen, Tracheomalazien) wird nun thematisiert. Daraus ergaben sich für den logopädischen Bereich neue Empfehlungen, die (bis auf die letzte mit 92%) mit einer Empfehlungsstärke von 100% verabschiedet wurden.“

Neue Empfehlungen für die logopädische Therapie

  • In der NNFR sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt parallel zur Beatmungsentwöhnung die Diagnostik und Behandlung der Insuffizienz des Sekret- und Speichelmanagements sowie der Dysphagie erfolgen.
  • Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt soll mit einer Trachealkanüle (TK) eine Endoskopie durchgeführt werden, um die Lage der TK zu kontrollieren sowie tracheale Reizzustände bzw. Verletzungen auszuschließen.
  • TK-Wechsel sollten nach einem in der Abteilung etablierten Standard erfolgen. Der erstmalige Wechsel sollte nach perkutaner Dilatationstracheotomie frühestens nach sieben bis zehn Tagen erfolgen, damit eine ausreichende Wundheilung stattfinden und der Stomakanal sich stabilisieren kann.
  • Entblockungsversuche sowie Versuche einer (passageren) Versorgung mit Sprechventilaufsatz bzw. Okklusionskappe sollten frühzeitig erfolgen, d.h. bereits parallel zur Beatmungsentwöhnung.
  • Konzepte zum TK-Management, zur standardisierten TK-Entwöhnung, zum Sekret- und Speichelmanagement sowie zum Dysphagiemanagement sollen in Einrichtungen der NNFR standardmäßig implementiert sein und kontinuierlich (re)evaluiert werden.
  • Bei Patient*innen mit einer TK soll vor einer oralen Nahrungsgabe die Schluckfähigkeit mittels klinischer Schluckuntersuchung (KSU), Evans-Blue-Test (EBT)/modifiziertem Evans-Blue-Test (mEBT) oder einer fiberendoskopischen Untersuchung des Schluckens (FEES) erfolgen.
  • Bei einer hochgradigen neurogenen Dysphagie kann die Therapie mit einer pharyngealen Elektrostimulation erwogen werden.
  • Bei Patient*innen mit einer TK kann zum Ausschluss von Komplikationen (z. B. einer Stenose, einer Tracheomalazie etc.) eine standardisierte translaryngeale Tracheoskopie erwogen werden.

Der dbl-Bundesvorstand dankt Dr. Heidler für ihr ehrenamtliches Engagement in der Leitlinienarbeit, mit der sie immer wieder ihre logopädische Expertise in interdisziplinäre Leitlinien einbringt. Die in dieser Leitlinie enthaltenen Empfehlungen verdeutlichen eindrücklich die Relevanz logopädischer Beteiligung in Weaning-Kontexten.

 

 

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