Meldungen | 01.10.2025
45 Jahre Berufsgesetz: Wie kam es zum LogopG und wo stehen wir heute?
Am 7. Mai 1980 wurde das „Gesetz über den Beruf des Logopäden“ (LogopG) beschlossen, im Oktober desselben Jahres trat es in Kraft. Seitdem gibt es eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und die Anamnese- und Befunderhebung sind von da an Teil der Ausbildung. Das Gesetz war ein Meilenstein in der Logopädiegeschichte – und ein Grundstein für das längst überfällige – hoffentlich bald beschlossene – neue Berufsgesetz.
Wie hat alles angefangen? Was ist bis heute alles passiert? Und warum brauchen wir ein neues Berufsgesetz? Ein kurzer Blick auf die Geschichte – und auf das, was noch kommen muss.
Kurz und Knapp: Die Meilensteine des LogopG
Unglaublich, aber wahr: Bereits seit
1886 finden die ersten Lehrkurse und wissenschaftliche Diskussionen um Logopädie statt. Einer der wichtigsten Wissenschaftler der Zeit ist Emil Fröschels (1884-1972), ein österreichischer Facharzt für Sprach- und Stimmheilkunde.
Er führt 1913 den Begriff „Logopädie” ein, welcher die bis dahin benutzte Bezeichnung „medizinische Sprachheilkunde“ ersetzt.
1924 legt Emil Froeschels mit der Gründung der Internationalen Gesellschaft für Logopädie und Phoniatrie (International Association of Logopedics and Phoniatrics, IALP*) im Rahmen ihres ersten Kongresses in Wien den Grundstein für eine weltweite, fachübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Sprach- und Stimmstörungen – unabhängig von politischen oder staatlichen Strukturen. Mit ihren Kongressen und der in der Schweiz veröffentlichten Fachzeitschrift „Folia Phoniatrica et Logopedica“ fördert die IALP bis heute die Profilierung der beiden Fachdisziplinen.
*Mittlerweile steht die IALP für International Association of Communication Sciences and Disorders: About IALP: Advancing Speech Therapy Worldwide | IALP 2025.
Im Rahmen des zweiten Kongresses der IALP 1926 verabschiedet die Organisation (mit Emil Fröschels als Präsident) eine Resolution und fordert in dieser zum ersten Mal die hochschulische Ausbildung im Fachbereich Logopädie.
1962 entsteht die erste Lehranstalt für Logopädie an der Poliklinik für Stimm- und Sprechkranke der FU Berlin.
Zwei Jahre später (1964) wird der Zentralverband für Logopädie (ZVL) gegründet, der sich 1992 in Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl) umbenennt.
Aufgrund des
1974 verkündeten Rehabilitationsangleichungsgesetz erfolgt
1976 ein bundeseinheitlicher Vertrag zwischen dem Bundesverband der Ersatzkassen (VDEK) und dem Zentralverband der Logopädie.
Am 7. Mai 1980 wird das (Bundes-)Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) beschlossen, welches im Oktober in Kraft tritt. Auch im Oktober folgt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO).
1991 startet der (Modell-)Studiengang „Lehr- und Forschungslogopädie“ als additiver Studiengang an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen). Er war damit der erste grundständige Studiengang
in Deutschland, der berufspraktisch ausgebildeten Logopäd*innen die Möglichkeit bot, sich über ein Studium weiter zu qualifizieren.
2001 startet an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim das erste (additive) Fachhochschulstudium für Logopäd*innen. Dr. Ulla Beushausen bekleidet dort die erste Professur für Logopädie.
Nur wenige Jahre später (2009) wird die Modellklausel in das LogopG eingefügt. Damit ist es möglich, die Logopädie bundesweit hochschulisch auszubilden.
Am 4. Juni
2010 wird auf der dbl-Mitgliederversammlung in der Berufsleitlinie 10 die Forderung nach einer einheitlichen akademischen Ausbildung verankert.
2016 wird der Arbeitskreis Berufsgesetz für die Logopädie/Sprachtherapie gegründet. Das Ziel: Die Vollakademisierung als Regelausbildung in einem neu zu schaffenden Berufsgesetz zu erreichen.
Die vorherigen Evaluationsergebnisse der Modellstudiengänge und das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (BL-AG) Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe befürworten 2020 die Vollakademisierung der Logopädie. Die 2019 veröffentlichte Verbleibstudie VAMOS (NRW) zeigt auf, dass die Absolvent*innen der Studiengänge der Therapieberufe nach dem Hochschulabschluss in der Praxis und klientennahen Tätigkeiten zu finden sind.
2021 wird die Modellklausel bis 2024 verlängert.
2023 wird im LogopG eine Übergangsregelung eingefügt, die besagt, dass die Modellphase 2024 endet.
2024 – 2025: Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird ein inoffizielles Eckpunktepapier für ein neues Berufsgesetz mit einer einheitlichen hochschulischen Ausbildung zur Bearbeitung an den AK Berufsgesetz weitergleitet. Es erfolgt Zusendung des Eckpunktepapier an die Länder mit Bitte um Stellungnahme.
Im Januar 2025 tritt die Übergangsregelung in Kraft – die Hochschulausbildung in der Logopädie ist regelhaft möglich.
Nach all den Jahren ist es an der Zeit, dass die für 2026 geplanten Reformen endlich umgesetzt werden – allen voran die Einführung der primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung.
Warum ein neues Berufsgesetz?
Das LogopG wird dieses Jahr 45 Jahre alt – doch eine einheitliche Regelung zur primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung fehlt bis heute.
Dabei ist das Gesetz von 1980 längst überholt. Es wird den Anforderungen einer modernen, evidenzbasierten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung nicht mehr gerecht. Ausbildungsinhalte, die damals als angemessen galten, sind heute teilweise überholt oder unzureichend verankert – etwa in Bereichen wie Gerontologie, Dysphagie oder myofunktionelle Störungen.
Für Fachkräfte in der Logopädie und Sprachtherapie existieren derzeit zwölf unterschiedliche Ausbildungsprofile – von berufsfachschulisch bis hochschulisch. Dieses Nebeneinander führt zu Intransparenz und erschwert eine standardisierte Versorgung.
Ein neues Berufsgesetz mit einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung würde:
-
eine einheitliche und qualitativ gesicherte klinisch-praktische Qualifikation gewährleisten,
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die Entwicklung einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin stärken und
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den steigenden Anforderungen an eine komplexe und evidenzbasierte Patientenversorgung gerecht werden.
Gleichzeitig würden neue Berufs- und Karrierewege entstehen – ein wichtiger Beitrag gegen Fachkräftemangel und Berufsflucht.
Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) fordert gemeinsam mit dem Arbeitskreis Berufsgesetz die Einführung und Umsetzung eines neuen Berufsgesetzes, das die hochschulische Ausbildung für alle Leistungserbringer*innen in der Logopädie / Sprachtherapie regelt. Es ist Zeit für ein Berufsgesetz, das den Anforderungen der Gegenwart und Zukunft gerecht wird – im Interesse der Patient*innen, der Fachkräfte und der Weiterentwicklung der Logopädie.
Ein weiteres Jubiläum ohne Reform darf es nicht geben.
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