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Logopädie | 30.10.2026

Der dbl fordert verbindliche Qualitätsstandards für die Logopädie-Ausbildung in Schleswig-Holstein

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) hat im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zum geplanten Gesundheitsschulanerkennungsgesetz (GeSchAG) in Schleswig-Holstein Stellung genommen. Darin fordern wir, die besonderen Anforderungen der Logopädie-Ausbildung bei der Ausgestaltung der Regelungen zu berücksichtigen.

Warum das geplante Gesetz?

Die bundesgesetzlichen Regelungen zu den Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Novellierung. Während die Berufsgesetze für einige Ausbildungen bereits novelliert und modernisiert wurden, sind andere Berufsgesetze noch veraltet. Das Berufsgesetz für Logopäd*innen gehört dazu.

Die Folge: Gerade im Bereich der theoretischen Ausbildung fehlen unter anderem verbindliche Vorgaben zur Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen sowie zur räumlichen und fachlichen Ausstattung der Schulen. Mit dem geplanten Landesgesetz soll eine Grundlage geschaffen werden, um entsprechende Anforderungen künftig per Rechtsverordnung festzulegen.

Empfehlungen des dbl für die Logopädie-Ausbildung

Die Stellungnahme, die der dbl beim zuständigen Ministerium eingereicht hat, greift insbesondere die Anforderungen an die personelle, fachliche und räumliche Ausstattung der Berufsfachschulen auf. Wichtig sind uns dabei insbesondere die berufsspezifischen Anforderungen, die Anerkennung der Berufsfachschule als Lernort der praktischen Ausbildung (interne praktische Ausbildung mit Ausbildungssupervision durch die Lehrenden der Berufsfachschulen), die Qualität der therapeutischen Ausbildung und die Sicherung der Ausbildungskapazitäten.

Wir empfehlen unter anderem:

  • eine einschlägige logopädische Berufsqualifikation oder einen fachlich passenden Hochschulabschluss für die Schulleitung von Berufsfachschulen für Logopädie,
  • eine entsprechende fachliche Qualifikation sowie einen Hochschulabschluss auf mindestens Bachelorniveau für hauptamtliche Lehrkräfte,
  • einen eigenen Lehrkräfteschlüssel von einer Lehrkraft pro acht bis zehn Auszubildende.

Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend personelle Ressourcen für die individuelle Begleitung, Anleitung und Ausbildungssupervision der Auszubildenden zur Verfügung stehen und dem hohen Betreuungsaufwand während der praktischen Ausbildung Rechnung getragen wird.

Darüber hinaus fordern wir:

  • geeignete Unterrichts-, Therapie- und Beobachtungsräume und damit die angemessene und notwendige Berücksichtigung der internen praktischen Ausbildung bei der Festlegung künftiger Anforderungen sowie
  • die ausdrückliche Anerkennung der internen praktischen Ausbildung (praktische Ausbildung inklusive Ausbildungssupervision an der ausbildenden Einrichtung), als wesentlichen Bestandteil der praktischen Ausbildung, ergänzend zu den externen Praktika (externe Ausbildung),
  • Qualitätskriterien für die externe Ausbildung und eine nachvollziehbare Dokumentation der Kooperationen mit den Berufsfachschulen.

Die geplanten Qualitätsstandards sollten mit realistischen Übergangsfristen und Nachqualifizierungsmöglichkeiten verbunden werden. So könnten die Qualifikationen bereits tätiger Lehrkräfte berücksichtigt und bestehende Ausbildungsstrukturen erhalten werden.

Auf diese Weise kann die Qualität der Logopädie-Ausbildung langfristig gesichert und eine verlässliche Ausbildung qualifizierter Fachkräfte gewährleistet werden.

Der dbl appelliert daher an das Land Schleswig-Holstein, die besonderen Anforderungen der Logopädie-Ausbildung bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes und der zugehörigen Rechtsverordnung verbindlich zu berücksichtigen.

Zur vollständigen Stellungnahme gelangen Sie hier. 

 

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