#Vergütung
News-Alarm
Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald neue Beiträge zu den ausgewählten Themen/Hashtags erscheinen.
Logopädie | 29.10.2026
Neuer Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht
Wie hoch ist das mittlere Bruttomonatsgehalt in der Logopädie? Das und vieles mehr können Sie im aktuellen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.
Im logopädischen Bereich werden dort die Entgelte von vier Berufen gemeinsam ausgewertet, und zwar die von: Logopäd*innen, Sprachtherapeut*innen, Atemtherapeut*innen sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen. Zusammen zählen sie in der Erhebung zur Berufsgattung „Berufe in der Sprachtherapie – komplexe Spezialistentätigkeiten“. Angegeben werden die Medianwerte für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit (nicht zu verwechseln mit den Durchschnittsgehältern). Er ermöglicht unter anderem Einblicke in die Bruttoentgelte, regionale Unterschiede sowie Entgeltverteilungen nach Alter und Geschlecht.
Was geht aus den aktuellen Zahlen hervor?
Laut dem Entgeltatlas liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt der Angestellten in den genannten Berufen bundesweit bei 3.576 Euro. Die Gehälter variieren dabei deutlich: Während ein Viertel der Beschäftigten weniger als 2.979 Euro brutto im Monat verdient, liegt das Gehalt eines weiteren Viertels bei mehr als 4.179 Euro.
Auch regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede werden sichtbar. Im Bundesländervergleich liegt Bayern mit einem Median von 3.625 Euro an der Spitze der ausgewiesenen Werte, gefolgt von Niedersachsen mit 3.592 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 3.571 Euro. Für Baden-Württemberg werden 3.494 Euro ausgewiesen. Beim Vergleich nach Geschlecht liegt das mittlere Bruttomonatsentgelt von Frauen bei 3.547 Euro, das von Männern bei 3.978 Euro.
Die Zahlen verdeutlichen damit, dass die Vergütung in der Logopädie sowohl innerhalb der Berufsgruppe als auch regional und zwischen den Geschlechtern unterschiedlich ausfällt.
Alle Zahlen aus dem aktuellen Entgeltatlas finden Sie hier.
Unterschiede zur dbl-Gehaltsumfrage
Auch der dbl hat sich mit der Vergütungssituation in der Logopädie beschäftigt und im Januar und Februar 2026 eine Gehaltsumfrage durchgeführt. Ziel war es, mehr Transparenz über die Gehälter in ambulanten logopädischen Praxen zu schaffen und sowohl Angestellten als auch Praxisinhaber*innen eine fundierte Orientierung für Gehaltsgespräche und berufspolitische Diskussionen zu bieten. Dabei kamen wir auf andere Zahlen als der Entgeltatlas. Woran liegt das?
Der erste entscheidende Unterschied: Der Entgeltatlas berücksichtigt ausschließlich Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 von ihren Arbeitgeber*innen als vollzeitbeschäftigt gemeldet waren. Dabei bleibt offen, welche Wochenarbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung zugrunde liegt. Je nach Arbeitgeber kann Vollzeit beispielsweise 35 oder 40 Wochenstunden umfassen. Zudem werden Teilzeitbeschäftigte vollständig ausgeschlossen.
Gerade in der Logopädie ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten jedoch besonders hoch. Deshalb wurden in der dbl-Gehaltsumfrage sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen berücksichtigt. Geht man davon aus, dass Beschäftigte mit weniger als 35 Wochenstunden als Teilzeitkräfte einzustufen sind, waren rund 85 Prozent der Teilnehmenden der dbl-Umfrage teilzeitbeschäftigt. Die beiden Erhebungen betrachten somit unterschiedliche Stichproben.
Hinzu kommt, dass im Entgeltatlas auch Personen erfasst werden können, die im Laufe des Jahres zeitweise in Teilzeit gearbeitet haben, zum Stichtag jedoch als vollzeitbeschäftigt gemeldet waren. Auch dies kann Einfluss auf die ausgewiesenen Medianwerte haben.
Ein weiterer Aspekt zeigt sich beim Vergleich der Stundenlöhne: Legt man beim Entgeltatlas eine 40-Stunden-Woche zugrunde, so beträgt der Medianstundenlohn ca. 20 Euro. Wird bei den Daten des Entgeltatlas eine Vollzeitbeschäftigung von 35 Wochenstunden zugrunde gelegt, ergibt sich rechnerisch ein Stundenlohn von rund 23 Euro. Zum Vergleich: Der Medianstundenlohn der dbl-Gehaltsumfrage lag bei 22 Euro.
Die unterschiedlichen Gehaltsangaben sind aber kein Widerspruch, sondern spiegeln die unterschiedlichen Ansätze der beiden Erhebungen wider. Dabei haben beide Ansätze ihre Vor- und Nachteile.
Stärken des Entgeltatlas
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Entgeltatlas einige Vorteile bietet, wie beispielsweise:
- die sehr große Stichprobe auf Basis amtlicher Meldeverfahren,
- die Erfassung der tatsächlich gemeldeten Arbeitsentgelte,
- die hohe Aussagekraft für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt.
Stärken der dbl-Gehaltsumfrage
Auch die Gehaltsumfrage des dbl liefert wichtige und ergänzende Erkenntnisse. Ihre Stärken sind:
- die Berücksichtigung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten,
- die Vergleichbarkeit über den Stundenlohn, unabhängig von unterschiedlichen Vollzeitdefinitionen,
- die ausschließliche Betrachtung von Angestellten in ambulanten logopädischen Praxen,
- der detaillierte Einblick in die tatsächliche Vergütungssituation eines großen Teils der in ambulanten Praxen Beschäftigten in der Logopädie.
Was genau dahinter steckt? Die Ergebnisse der dbl-Gehaltsumfrage finden Sie hier.
Einen Fachbeitrag zu der Gehaltsumfrage finden Sie darüber hinaus in der kommenden November-Ausgabe unserer Fach- und Verbandszeitschrift forum:logopädie.
Fazit
Die unterschiedlichen Gehaltsangaben bedeuten nicht, dass eine der beiden Erhebungen „falsch“ ist. Vielmehr beruhen die Ergebnisse auf unterschiedlichen Datengrundlagen und Fragestellungen. Während der Entgeltatlas einen breiten Überblick über die Entgeltstruktur sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bietet, ermöglicht die dbl-Gehaltsumfrage einen spezifischen Blick auf die Vergütungssituation von Angestellten in der Logopädie in ambulanten Praxen.
Beide Datensätze leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz der Vergütungssituation in der Logopädie und ergänzen sich in ihrer Aussagekraft.
#Vergütung
News-Alarm
Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald neue Beiträge zu den ausgewählten Themen/Hashtags erscheinen.