Meldungen | 22.08.2025
KHVVG: Bundesverband Geriatrie fordert zusätzliche Leistungsgruppe und Schutz multiprofessioneller Teams
„Um die geriatrische Versorgung nachhaltig zu sichern, ist eine zusätzliche allgemeine Leistungsgruppe im Bereich der Geriatrie zwingend notwendig“, betont der Bundesverband Geriatrie in der Pressemittelung vom 12. August 2025.
Dort stellt der Verband sein bundesweites Geriatriekonzept vor, das an die Rahmenbedingungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) angepasst wurde. Zwei wesentliche Botschaften stehen dabei im Fokus: Zum einen sei eine zusätzliche allgemeine Leistungsgruppe im Bereich der Geriatrie notwendig, zum anderen dürfe es auf Ebene des Levels 1i kein „Downsizing“ der Geriatrie geben.
Alle Einzelheiten dazu finden Sie hier:
Was bedeutet das für die Logopädie?
Der Bundesverband Geriatrie betont in der Pressemitteilung ausdrücklich, dass „ein Verzicht auf Teile des multiprofessionellen Behandlungsteams – der zentralen Basis der Geriatrie – ebenso ausgeschlossen ist wie Abstriche bei den fachlichen Qualifikationen einzelner beteiligter Professionen“. So dürfe es auf keinem Versorgungslevel (auch nicht Level 1i) ein „Downgrade“ der Teamzusammensetzung geben. Dies zeigt die Wichtigkeit der Logopädie u. a. im geriatrischen Kontext und deren Verankerung im Leistungsgruppensystem.
Logopäd*innen als Teil des multiprofessionellen Teams in der geriatrischen Versorgung müssen – wie aus der Stellungnahme des Bundesverbands für Geriatrie zu schließen ist – weiterhin fest eingeplant und fachlich qualifiziert eingebunden werden, und zwar ohne Abstriche.
Auch die Einführung einer zusätzlichen Leistungsgruppe „Akutgeriatrische Komplexitätsmedizin“ solle das volle Spektrum der Geriatrie abdecken. Damit könnten auch Logopäd*innen nicht nur in der geriatrischen Frührehabilitation, sondern auch in akuten geriatrischen Komplexbehandlungen strukturell verankert und somit langfristig abgesichert werden.
Positiv sind auch die geforderten einheitlichen Qualitätsstandards – unabhängig vom Versorgungsort – anzusehen. Diese würden dazu beitragen, dass Logopädie nicht als „optional“ betrachtet wird, sondern als fester Bestandteil der Qualitätsanforderungen, egal ob stationär, teilstationär oder sektorenübergreifend.
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