Meldungen | 11.08.2025

Bundesbeihilfeverordnung: Wichtige Änderungen ab 1. September 2025

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind unter Beteiligung der in § 80 Absatz 6 Bundesbeamtengesetz genannten Bundesministerien ab dem 1. September 2025 entstandene Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Ergotherapie und im Bereich „Sonstiges“ entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig.

Das teilte das Bundesministerium des Innern in einem Rundschreiben am 7. August 2025 mit.

Unter „Sonstiges“ befinden sich auch relevante Regelungen für die Logopädie bezüglich der Hausbesuche. Die detaillierten Änderungen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen (Seite 2).

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