Meldungen | 22.07.2025
Betrifft das BFSG auch Ihre Praxiswebsite?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 28. Juni 2025 in Kraft getreten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland dazu, ihre Websites und die digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dadurch soll für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden.
Doch in welchem Umfang gilt dies auch für logopädische Praxen?
Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen Unternehmen, die bestimmte Produkte vertreiben, und Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen. Da es sich bei den Therapieleistungen der Logopäd*innen um Dienstleistungen handelt, fallen diese daher in letztere Kategorie.
Diese Unterscheidung ist wichtig, da nur für reine Dienstleistungsunternehmen eine Ausnahmeregelung für sogenannte Kleinunternehmen besteht. Kleinunternehmen sind nach der amtlichen EU-Definition Unternehmen, deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme (beispielsweise bei einer GmbH) zwei Millionen Euro nicht überschreitet und die weniger als zehn Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.
Damit dürften die weitaus meisten Logopädiepraxen nicht unter das BFSG fallen.
Doch für welche Art von Dienstleistungen gilt das BFSG überhaupt?
Schaut man sich in § 1 Absatz 3 BFSG die Aufzählung der einschlägigen Dienstleistungen an, stellt man fest, dass Therapieleistungen nicht unter die Regelung fallen. Um diese kann es daher nicht gehen. Von den in der Regelung genannten Dienstleistungen kommen allenfalls die unter Ziffer 5 genannten „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ in Betracht.
Darunter versteht man sogenannte „Telemedien-Dienstleistungen“, die über Webseiten oder Apps auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers in Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Eine solche läge etwa dann vor, wenn Sie auf Ihrer Homepage eine elektronische Terminbuchung ermöglichen.
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