Logopädie | 06.11.2026
SHV fordert Einbindung von Logopädie und Sprachtherapie in die frühkindliche Bildung
Stellungnahme zum Entwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG)
Sprachliche Entwicklung frühzeitig erkennen, Kinder gezielt unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem stärken: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Entwurfs zu einem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG). In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der SHV jedoch, die wissenschaftliche und praktische Expertise der Logopädie und Sprachtherapie einzubeziehen. Entscheidend ist, dass Kinder frühzeitig die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen.
Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz will die Bundesregierung die sprachliche Entwicklung von Kindern stärker in den Mittelpunkt der frühkindlichen Bildung rücken. Vorgesehen sind unter anderem verbindliche Sprachstandserhebungen, um Unterstützungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Der SHV bewertet diesen Ansatz grundsätzlich positiv. Eine frühzeitige, wissenschaftlich fundierte und qualitätsgesicherte Erfassung sprachlicher Entwicklungsverläufe ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Bildungsbiografien und mehr Chancengerechtigkeit. Allerdings kommt es entscheidend darauf an, wie die geplanten Maßnahmen ausgestaltet und umgesetzt werden.
Sprachförderung und Sprachtherapie klar unterscheiden
Ein zentrales Anliegen des SHV ist die fachlich fundierte Unterscheidung zwischen Sprachförderbedarf und Sprachtherapiebedarf. Nicht jedes Kind, das sprachliche Auffälligkeiten zeigt, benötigt dieselbe Unterstützung. Während bei manchen Kindern Maßnahmen zur Sprachförderung angezeigt sind, benötigen Kinder mit einer Sprachentwicklungsstörung eine logopädische/sprachtherapeutische Therapie. Allgemeine Sprachförderangebote können diese nicht ersetzen.
Besonders wichtig ist diese Differenzierung bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern. Ein Unterstützungsbedarf beim Erwerb der deutschen Sprache darf nicht mit einer Sprachentwicklungsstörung gleichgesetzt werden. Umgekehrt dürfen tatsächliche Sprachentwicklungsstörungen nicht übersehen werden. Für eine fachgerechte Einschätzung ist spezifische sprachdiagnostische/logopädische Expertise erforderlich.
Der SHV weist zudem darauf hin, dass die vorgesehene Sprachstandserhebung im fünften Lebensjahr aus wissenschaftlicher Sicht zu spät ansetzt. Sprachentwicklungsstörungen können bereits deutlich früher erkannt werden. Eine rechtzeitige Diagnostik und gegebenenfalls notwendige Therapie verbessern die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder.
Bildungs- und Gesundheitssystem besser vernetzen
Damit die gesetzlichen Ziele erreicht werden, fordert der SHV eine engere Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften, Logopäd*innen/Sprachtherapeut*innen, Pädiater*innen und weiteren beteiligten Professionen. Insbesondere an den Schnittstellen zwischen Sprachstandsfeststellung, weiterführender Diagnostik und therapeutischer Versorgung braucht es klare Zuständigkeiten und verbindliche Kooperationsstrukturen.
Auch eine stärkere direkte Einbindung von Logopäd*innen/Sprachtherapeut*innen in Bildungseinrichtungen ist wünschenswert. Dafür müssen entsprechende finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Darüber hinaus kann deren Expertise zur Qualifizierung und Beratung pädagogischer Fachkräfte beitragen.
Fachliche Expertise von Anfang an nutzen
Die vorgesehene schrittweise Einführung des Gesetzes bietet aus Sicht des SHV die Chance, wissenschaftlich fundierte Verfahren, Qualitätsstandards und tragfähige Kooperationsstrukturen zu entwickeln. Diese Möglichkeit sollte konsequent genutzt werden.
Die beiden SHV-Mitgliedsverbände Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) und Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e.V. (dbs) bieten ausdrücklich an, ihre wissenschaftliche und praktische Expertise in den weiteren Gesetzgebungsprozess sowie in die Umsetzung und Evaluation einzubringen.
Das übergeordnete Ziel: Sprachliche Entwicklung als gemeinsame Aufgabe von Bildung und Gesundheit verstehen und sicherstellen, dass aus den geplanten gesetzlichen Vorgaben tatsächlich passgenaue, qualitätsgesicherte und wirksame Unterstützungsangebote für Kinder und Familien entstehen.
Zur Stellungnahme (Link führt zum Eintrag und Download der Stellungnahme im Lobbyregister)