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Logopädie | 12.10.2026

Schleswig-Holstein: Gesetzentwurf zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern

dbl empfiehlt dringend eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs
Mit dem Programm "Entwicklungsfokus Viereinhalb" (EVi) möchte das Land Schleswig-Holstein gezielt den Übergang von der Kita in die Grundschule stärken. Geplant ist, ab dem Jahr 2028 die sprachlichen Fähigkeiten von allen Kindern in Schleswig-Holstein, die 2029/30 eingeschult werden, verbindlich zu erfassen. Dies soll in einem ersten Schritt bereits in der Kita geschehen und daran anschließend auch in der Schule. Wird insgesamt ein „besonderer Förderbedarf“ festgestellt, folgt eine ebenfalls verpflichtende Sprachförderung, die dann vor der Einschulung stattfindet.

Hierzu hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur „Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weitere schulrechtlicher Vorschriften“ vorbereitet (Drucksache 20/4654), zu dessen Anhörung im Bildungsausschuss der dbl eine schriftliche Stellungnahme eingereicht hat. Diese fachwissenschaftliche Stellungnahme beleuchtet den Gesetzentwurf insbesondere hinsichtlich der kindlichen Sprachentwicklung, der Erfassung und Einordnung sprachlicher Auffälligkeiten sowie der bestehenden Anforderungen an Sprachförderung, Diagnostik und Sprachtherapie.

Expertengruppe benennt Schwächen im Gesetzentwurf

Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde von einer Expertenkommission, unter Federführung von PD Annette Fox-Boyer PhD mit Prof. Dr. Solveig Chilla, Prof. Dr. Thomas Günther, Prof. Dr. Steffi Sachse und Prof. Dr. Stephan Sallat, für den dbl erstellt. In dieser gibt die Expertengruppe verschiedene Aspekte zu bedenken, die im Gesetzentwurf entweder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist das Ziel einer frühzeitigen Identifikation und Versorgung/Förderung von mangelnden Sprachfähigkeiten vor dem Schuleintritt definitiv sinnvoll, allerdings fehlt im Entwurf die explizite Feststellung, dass die Ursachen für fehlende Fähigkeiten in Sprache und Kommunikation verschieden sind.

Zum Untersuchungsort empfehlt die Expertengruppe ausdrücklich, dass ein Umgebungs- und Personenwechsel von Kita zu Schule vermieden werden sollte und die vom Ministerium nicht näher benannten geplanten Beobachtungs- und Untersuchungsverfahren lassen begründete Zweifel am fachlichen Vorgehen aufkommen.

Warum verzichtet der Gesetzgeber auf die fachliche Expertise der Logopädie?

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Untersuchungen von Lehrkräften der Grundschulen durchgeführt werden sollen. Lehrkräfte haben aber keine Expertise für die Diagnostik von Sprachfähigkeiten, diese muss eindeutig von entsprechend qualifizierten Fachpersonen durchgeführt werden. Es ist also komplett unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum hierbei nicht auf die Ressource der in der Logopädie Tätigen zurückgegriffen wird.

Interprofessionell abgestimmte Versorgungsplanung: Fehlanzeige

Weiterer Kritikpunkt: Die Trennung von Gesundheits-, Sozial- und Bildungsaufgaben führt zu parallelen Untersuchungen und nicht abgestimmter, teilweise zufälliger Versorgung. Hier wird die große Chance vertan, Strukturen zu schaffen, so dass diese Bereiche interprofessionell abgestimmt agieren können.

Unser Fazit: Wir empfehlen dringend eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Form.

Hier können Sie die Stellungnahme im Wortlaut nachlesen.

 

 

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