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Logopädie | 08.06.2026
Sie sind gerne dbl-Mitglied? Dann empfehlen Sie uns weiter
Dankeschön-Prämie zur Auswahl
Sie sind Mitglied beim Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) und das aus guten Gründen. Wenn Sie finden, dass auch eine Kollegin oder ein Kollege von unserer Gemeinschaft profitieren könnte, erzählen Sie gerne davon.
Vielleicht ist es eine besondere Serviceleistung, von der Sie glauben, dass auch Ihr/e Kolleg*in davon profitieren würde oder es ist eher das Gefühl von Zusammenhalt, das die Gemeinschaft innerhalb unserer Profession bieten kann. Für andere wiederum könnte die Möglichkeit, sich fachlich oder berufspolitisch mit einbringen zu können, genau das Richtige sein. Ganz gleich, was Sie persönlich überzeugt hat, erzählen Sie es weiter.
Ihre Empfehlung ist ein Dankeschön wert
Für jedes erfolgreich geworbene neue Mitglied tragen Sie dazu bei, den dbl noch stärker zu machen. Und: Sie erhalten als Dankeschön eine kleine Prämie. Exklusiv im Kongressmonat Juni 2026 haben Sie die Wahl zwischen:
- einem dbl-Shop-Gutschein im Wert von 30 Euro oder
- einem Preisvorteil in Höhe von 30 Euro auf das dbl-Kongressticket 2027
Und so einfach erhalten Sie Ihre Dankeschön-Prämie:
- Das geworbene Mitglied füllt den Mitgliedsantrag aus
(Hier geht es zum Mitgliedsantrag: Mitglied werden)
- und trägt unter dem Punkt „Mitglieder werben Mitglieder“ Ihre Daten ein.
- Nach erfolgreicher Aufnahme melden wir uns bei Ihnen und Sie wähle Ihre Dankeschön-Prämie aus.
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen dürfen alle dbl-Mitglieder. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen; juristische Personen nehmen durch ihre vertretungsberechtigten Personen teil. Mitarbeiter*innen des dbl sowie hauptamtliche Funktionär*innen sind ausgeschlossen. Als neues Mitglied zählt jede Person, die bei der Antragsstellung kein Mitglied ist. Die Anzahl der neu geworbenen Mitglieder ist nicht begrenzt. Unabhängig davon können jedoch pro Kalenderjahr maximal drei Dankeschön-Prämien je werbendem Mitglied gewährt werden. Maßgeblich für die Zuordnung ist der Zeitpunkt des Mitgliedschaftsbeginns der geworbenen Person. Ein neues Mitglied gilt als geworben, wenn der Mitgliedsantrag angenommen wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass auf dem Mitgliedsantrag unter dem Punkt „Mitglieder werben Mitglieder“ die vollständigen Daten des werbenden Mitglieds angegeben sind. Die Ausgabe der Prämie erfolgt frühstens acht Wochen nach dem Mitgliedschaftsbeginn der geworbenen Person.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Mitgliederwerbeprogramms und der Mitgliederverwaltung im Einklang mit der DSGVO. Die Angabe der Daten des werbenden Mitglieds erfolgt durch die geworbene Person selbst. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen des dbl.
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