Politikpapiere | 19.02.2025
Inklusion
Inklusion geht zurück auf die Menschenrechtskonvention der UN (1948) und bedeutet, „dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf“. Dieser Gedanke wurde in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (2006) aufgegriffen, deren zentrale Ziele u.a. die Förderung der Chancengleichheit behinderter Menschen, die Anerkennung von Individualität und Vielfalt und der Abbau von Diskriminierung sind. Seit 2009 erfolgt die Umsetzung der BRK auch in Deutschland...
Weitere Informationen finden Sie im Positionspapier "Inklusion":
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