Politikpapiere | 19.02.2025
Direktzugang
Mit einem Direktzugang (,,Direct Access") zur Logopädie haben Patient*innen die Möglichkeit, sich bei Bedarf unmittelbar bei der Logopäd*in vorzustellen. Die Logopäd*in erhebt die Diagnose und entscheidet eigenverantwortlich, ob eine Therapie erforderlich ist und welche weiterführenden Diagnostiken dazu benötigt werden. Abweichend von vielen anderen europäischen Ländern können Personen mit Atem-, Stimm-, Sprech- Sprach- Hör und Schluckstörungen in Deutschland bisher ausschließlich auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung behandelt werden [1]...
Weitere Informationen finden Sie im Positionspapier " Direktzugang":
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