Logopädie-News | 04.03.2025
Treffen des Arbeitskreises Berufsgesetz
Kooperation mit dem FBTT steht fest
Die Kooperationsvereinbarung mit dem Fachbereichstag Therapiewissenschaften (FBTT) ist besiegelt. Es ist...
Die Kooperationsvereinbarung mit dem Fachbereichstag Therapiewissenschaften (FBTT) ist besiegelt. Es ist eine der wohl erfreulichsten Neuigkeiten, auf die der Arbeitskreis Berufsgesetz (AK Berufsgesetz) nach dem Treffen am 28. Februar 2025 in Hannover zurückblicken kann. Aber auch andere berufspolitische Themen und anstehende Projekte fanden Platz auf der Agenda der Sitzung, darunter: Pläne zu Kontaktaufnahme mit den regierungsbildenden Parteien, Aktualisierung der Berufsgesetzvorlage sowie der Bestandsschutz und die Übergangsregelungen zum Logopädengesetz (LogopG).
Damit war es ein inhaltsreiches Treffen, bei dem neben dem dbl, auch die Verbände dbs, dba, LD sowie der BDSL teilnahmen. Anwesend waren darüber hinaus die Vertreter*innen der logopädischen Studiengänge sowie der Schule der Atem- Sprech- und Stimmlehrer und die Vertreterin der dbs-Dozent*innenkonferenz. Prof. Gerhard Igl brachte seine juristische Expertise ein.
Die zentralen Entscheidungen und Hintergründe zusammengefasst
Dass der AK Berufsgesetz der Kooperationsvereinbarung mit dem FBTT zugestimmt hat, war eine erfreuliche Entscheidung. Die Kooperation sieht eine kontinuierliche Zusammenarbeit des FBTT mit dem AK vor. Der Vorteil davon ist: Die Gemeinsame Stellungnahmen gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind grundsätzlich möglich, d.h. der FBTT würde Stellungnahmen des Arbeitskreises mitunterzeichnen. Auf diese Weise können die Mitglieder des Arbeitskreises Berufsgesetz und der FBTT verstärkt gemeinsam agieren. Nur in Ausnahmefällen behält sich der FBTT vor, Positionen, in denen er grundlegend anderer Auffassung ist, in einer eigenen Stellungnahme zu artikulieren.
Außerdem entschieden die Beteiligten, dass der AK Berufsgesetz sich an die regierungsbildenden Parteien wenden wird, um so die Forderung nach der primärqualifizierenden hochschlichen Ausbildung der Logopädie an die Politik heranzutragen. Ziel ist es, die Forderung in den Koalitionsvertrag zu verankern. Ein weiteres wichtiges Thema war die Aktualisierung der Berufsgesetzvorlage. Wichtig ist diese, um den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zu entsprechen und Missverständliches hinsichtlich der Termini des Papers wie „Praxisanleitung“ vorzubeugen sowie die Terminologie dem BMG-Eckpunktepapier anzupassen. Diesem wird sich künftig eine neu entstandene Arbeitsgruppe widmen.
Zentral war auch das Thema Bestandsschutz- und die Übergangsregelungen. Zur Erinnerung: Am 31. Dezember 2024 ist die sogenannte Modellklausel im Logopädengesetz (LogopG) ausgelaufen und wurde am 1. Januar 2025 durch eine Übergangsregelung abgelöst, die die Durchführung der Ausbildung an eine Hochschule unter den Rahmenbedingungen des LogopG grundsätzlich erlaubt. Der Gesetzgeber wollte mit der Übergangsregelung erreichen, dass alle Modellstudiengänge in die Regel überführt und Hochschulen dazu ermutigt werden, neue Hochschulstudiengänge aufzubauen. Dies ist leider nicht passiert, auch weil die Bundesländer, die für die Hochschulen zuständig sind, nach wie vor auf ein eindeutiges Signal der Bundesebene warten, ob für die Logopädie/Sprachtherapie die Vollakademisierung tatsächlich realisiert werden soll.
Nach Gesprächen zu dem aktuellen Stand bei der Sitzung sind nun die Verbände gefragt, sich zu dem Thema zu beratschlagen und Vorschläge für künftige Übergangsregelungen zu erarbeiten.
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