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Logopädie | 16.10.2026
Stellungnahme zum Entwurf der neuen Schulverordnung in Rheinland-Pfalz: dbl fordert Nachbesserungen
Damit die Logopädie-Ausbildung die notwendige Qualität gewährleisten kann, braucht es strengere und speziell auf die Logopädie abgestimmte Vorgaben für die Qualifikation der Lehrkräfte sowie die personelle Ausstattung. Das fordert der dbl in einer Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung über die Anerkennung von Schulen in den Gesundheitsfachberufen Rheinland-Pfalz (Gesundheitsfachberufe-Schulanerkennungslandesverordnung – GFBSchul-AnerkLVO).
Die geplante Verordnung soll verbindliche Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Schulen in Gesundheitsfachberufen in Rheinland-Pfalz schaffen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die fachlichen Qualifikationen der Schulleitungen und Lehrkräfte sowie an die personelle und organisatorische Ausstattung der Schulen. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards für die Ausbildung zu etablieren und sicherzustellen, dass die Studierenden angemessen auf ihre spätere berufliche Tätigkeit vorbereitet werden. Dabei spielt auch die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Einrichtungen der praktischen Ausbildung eine wichtige Rolle.
Fokus auf besondere Anforderungen der Logopädie fehlt
Auch wenn der dbl das grundsätzliche Ziel befürwortet, mit der Verordnung verbindliche Qualitätsstandards für die staatliche Anerkennung der Berufsfachschulen für Logopädie zu schaffen, bleiben wichtige Aspekte unberücksichtigt. Insbesondere erfordert der hohe Praxisanteil in der Logopädie-Ausbildung eine intensive fachliche Begleitung (Ausbildungssupervision) der Studierenden sowie entsprechend qualifiziertes Personal.
So fordern wir in der Stellungnahme unter anderem einen Personalschlüssel von mindestens einer hauptberuflichen Lehrkraft pro acht Ausbildungsplätze. Auch sollte festgelegt werden, dass die Schulleitung einer Berufsfachschule für Logopädie über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin/Logopäde oder über einen einschlägigen Hochschulabschluss verfügt, der zur entsprechenden heilmittelrechtlichen Tätigkeit befähigt. Ebenso sprechen wir uns dafür aus, die Schulleitung nicht auf die Lehrkräftekapazität anzurechnen und die Berufsfachschule als den Lernort der praktischen logopädischen Ausbildung (interne praktische Ausbildung) anzuerkennen.
Mit diesen und weiteren Forderungen und den damit zusammenhängenden Erklärungen wandten wir uns an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Unsere Bitte: Die berufsspezifischen Anforderungen der Logopädie sollen bei der weiteren Überarbeitung der GFBSchul-AnerkLVO berücksichtigt werden, damit die notwendigen Qualitätsstandards in der Logopädie-Ausbildung sichergestellt werden können.
Stellungnahmen auch vom BDSL und Bildungscampus Koblenz
Auch der Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e. V. (BDSL) und der Bildungscampus am Katholischen Klinikum Koblenz kritisieren den Verordnungsentwurf in ihren Stellungnahmen an das Land Rheinland-Pfalz.
Ziel der Forderungen ist es, die besonderen Anforderungen der Logopädie in der Verordnung abzubilden und dadurch langfristig eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen.
Die Stellungnahme des dbl können Sie hier nachlesen.
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