Logopädie-News | 04.03.2025

Neue S3-Leitlinie ist online

Diagnostik und Therapie der akuten Querschnittlähmung
Die S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der akuten Querschnittlähmung“ entstand...

Die S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der akuten Querschnittlähmung“ entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN) und der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie e. V. (DMGP) über einen Zeitraum von ca. dreieinhalb Jahren. Die Empfehlungen dieser Leitlinie fokussieren die Akutphase 14 Tage nach Eintritt der Querschnittlähmung (QSL) und beziehen die Prähospitalphase über den Schockraum bis zur akut- und intensivmedizinischen Erstbehandlung mit ein. Die Leitlinie liegt neben der Lang- auch in einer Kurzfassung sowie in der Version einer Patientenleitlinie vor. Alle Versionen können hier im Leitlinien-Register der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.  (AWMF) heruntergeladen werden (Registernr. 030/070).

Die logopädische Expertise brachte Iris Meißner (Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau) in diese Leitlinie ein:

„Ein systematisches Review mit einer hohen methodischen Qualität hat gezeigt, dass Pneumonien eine bedeutende Komplikation bei Patientinnen mit Querschnittlähmung darstellen, insbesondere ausgelöst durch eine Dysphagie, die sekundär zu Aspirationspneumonien führen kann. In den letzten Jahren wurden darüber hinaus zahlreiche Studien veröffentlicht, die die Risikofaktoren untersuchen, die eine Dysphagie begünstigen. Diese sind im Wesentlichen:

  • der anteriore zervikale operative Zugang,
  • die Anzahl der fusionierten Segmente,
  • das höhere Alter,
  • das Vorhandensein einer Trachealkanüle.“

Diese Kenntnisse machen eine frühzeitige Prävention durch ein Dysphagie-Screening bei einer zerviko-thorakalen Querschnittlähmung bereits in der Akutphase notwendig. Durch die starke Empfehlung im Expert*innenkonsens wird die Bedeutung der Durchführung eines Dysphagie-Screenings nochmals unterstrichen.

Foto: Iris Meißner (© privat)

Trotz mangelnder Studienlage: starker Konsens für eine frühe Einbindung der Logopädie

„Leider konnten bislang keine Studien identifiziert werden, die den S3-Einschlusskriterien für Evidenz genügen und die die Notwendigkeit für die Durchführung einer bildgebenden Diagnostik zur Erfassung einer Dysphagie nach Eintritt einer Querschnittlähmung belegen“, erklärt Iris Meißner und fügt hinzu: „Der Expertenkonsens beruht deshalb auf den Ergebnissen eines systematischen Reviews, der sich auf Patienten und Patientinnen mit akutem Schlaganfall und deren Risiko für Aspiration aufgrund von Dysphagie konzentrierte. Eine Übertragung der Studien auf den Zustand nach akuter Querschnittlähmung ist durchaus sinnvoll, da der Bedarf an Früherkennung, die Verwendung gleicher Diagnosemethoden sowie die gesundheitlichen Auswirkungen einer Dysphagie unabhängig von der zugrunde liegenden Ursache sehr ähnlich sind. Der starke Konsens über die Notwendigkeit der frühen Einbeziehung der Logopädie sowie von bildgebenden Verfahren zur Identifikation von Dysphagien zeigt, dass die Fachgesellschaft die Bedeutung dieser Thematik anerkennt und unterstützt.”

Einen besonderen Dank spricht Dagmar Karrasch (dbl-Präsidentin) Iris Meißner aus: „Der dbl-Bundesvorstand dankt Frau Meißner für ihre wertvolle und ausdauernde Arbeit an dieser Leitlinie. Die in ihr enthaltenen Empfehlungen zur Minimierung des Risikos für eine lebensbedrohliche Pneumonie in der Akutphase einer Querschnittlähmung verdeutlichen eindrücklich die Relevanz der Integration logopädischer Versorgung in Akutkliniken.“

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