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Logopädie | 13.08.2026
Leipzig: Nutzungsgebühren für logopädische Therapie in Einrichtungen geplant
Die Stadt Leipzig plant, künftig von allen externen Nutzer*innen von Räumlichkeiten in Förderschulen, Grundschulen, Horten und sonstigen Betreuungseinrichtungen eine Nutzungsgebühr von 4,85 Euro pro Zeitstunde zu erheben. Das betrifft auch logopädische Praxen, die Kinder in Einrichtungen therapieren.
Ziel der Regelung ist es nach Angaben der Stadt, einheitliche Rahmenbedingungen für alle Nutzer*innen der Räume zu schaffen, Wettbewerbsvorteile zu vermeiden und eine rechtssichere Grundlage für die Nutzung der Räumlichkeiten zu gewährleisten.
Für logopädische Praxen hätte die Einführung einer solchen Gebühr jedoch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Viele Therapeut*innen versorgen Kinder direkt in Schulen, Fördereinrichtungen oder Betreuungseinrichtungen, sofern dies im Rahmen der Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie möglich ist. Je nach Umfang der Versorgung vor Ort würden durch die geplanten Nutzungsgebühren zusätzliche laufende Kosten entstehen, die von den Praxen getragen werden müssten.
Vorteile von Therapien in Einrichtungen
Die Therapie in Einrichtungen kann unter geeigneten räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Vorteile für alle Beteiligten bieten. Für Kinder, Eltern und Sorgeberechtigte entfallen zusätzliche Anfahrten zur Praxis nach langen Schul- oder Betreuungstagen. Gleichzeitig ermöglicht die Versorgung in Einrichtungen den Praxen, freie Kapazitäten am Vormittag zu nutzen. Da die Nachfrage nach Therapieplätzen am Nachmittag häufig deutlich höher ist als die verfügbaren Kapazitäten, trägt dieses Modell wesentlich dazu bei, Versorgungslücken zu vermeiden und Wartezeiten zu reduzieren.
Dennoch ist die Therapie in Einrichtungen für viele Praxen nur eingeschränkt wirtschaftlich. Anders als bei Hausbesuchen wird die Anfahrt zu Einrichtungen in der Regel nicht gesondert vergütet. Der damit verbundene Zeitaufwand führt häufig bereits zu wirtschaftlichen Einbußen. Sollten zusätzlich die geplanten Gebühren eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass einzelne Praxen ihr Therapieangebot in Einrichtungen reduzieren oder vollständig einstellen müssen. Dies könnte in Leipzig zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgungssituation von Kindern mit dringendem Therapiebedarf führen. Wir fordern die Stadt Leipzig daher auf, die Räume in Kitas und Schulen weiterhin kostenfrei für Therapieangebote zur Verfügung zu stellen.
Beobachten Sie ähnliche Entwicklungen auch in Ihrer Kommune? Dann berichten Sie uns davon.
Ihre Kontaktperson ist Sarah Leder (dbl-Bundesvorstand). Sie erreichen sie unter der E-Mail-Adresse: [email protected].
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