Logopädie | 27.07.2026
Krankenhausreform: Kommission für Personalbemessung wird abgeschafft – Arbeit der dbl-Projektgruppe wird weitergeführt
Zusammen mit dem am 10. Juli 2026 verabschiedeten Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung schafft der Gesetzgeber auch die erst kürzlich eingerichtete Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus nach § 137n SGB V wieder ab.
Die Kommission, in die aus den Therapieberufen ausschließlich Vertreter*innen der Physio- und Ergotherapie berufen waren, sollte eine bedarfsgerechte Personalbemessung für verschiedene nichtärztliche Berufsgruppen im Krankenhaus erarbeiten. Damit auch logopädische Expertise berücksichtigt wird, haben wir uns dafür eingesetzt, Teil der Kommission zu werden (dazu mehr in unserer Berichterstattung vom 3. Februar 2026). Doch mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kam alles anders.
Die entsprechende gesetzliche Verankerung der Kommission wurde im Zuge der Reform ebenso aufgehoben wie die verpflichtende Anwendung des Instruments „PPR 2.0“ für die Personalbedarfsbemessung in der Pflege. Künftig soll die Personalbemessung über eine sogenannte Generalnorm geregelt werden: Krankenhäuser werden verpflichtet, in allen Personalbereichen für eine Personalausstattung zu sorgen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet. Auf verbindliche, gesetzlich vorgegebene Personalbemessungsinstrumente wird dagegen verzichtet.
Die verbindlichen Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen bleiben zwar bestehen, gleichzeitig entfällt der bisherige Verweis auf die Pflegepersonaluntergrenzen als verpflichtende Qualitätsanforderung der Leistungsgruppen im Krankenhaus.
Warum ist das für die Logopädie wichtig?
Anders als für die Pflege existieren für die Logopädie im Krankenhaus bislang weder Personaluntergrenzen noch anerkannte Verfahren zur Personalbemessung. Genau deshalb gewinnt die Arbeit der dbl-Projektgruppe zur Personalbemessung an Bedeutung.
Bereits seit einiger Zeit befasst sich die Projektgruppe mit der Frage, wie der Personalbedarf in der klinischen Logopädie fachlich fundiert und nachvollziehbar ermittelt werden kann. Ursprünglich sollte die Arbeit der Mitglieder auch dazu beitragen, die Expertise der Logopädie in die Arbeit der geplanten Kommission einzubringen.
Mit der Abschaffung der Kommission entfällt zwar ein möglicher Weg, die Perspektive der Logopädie in die Weiterentwicklung der Personalbemessung im Krankenhaus einzubringen. Der Handlungsbedarf bleibt jedoch bestehen. Während im Rahmen der Krankenhausreform Qualitätsanforderungen, Leistungsgruppen und Strukturvorgaben weiterentwickelt werden, fehlen weiterhin belastbare Grundlagen zur Bemessung logopädischer Personalkapazitäten.
Die dbl-Projektgruppe wird ihre Arbeit daher fortsetzen und die Entwicklung fachlich fundierter Konzepte für die Personalbemessung in der Logopädie weiter vorantreiben. Gleichzeitig wird sich der dbl dafür einsetzen, die daraus gewonnenen Erkenntnisse, Empfehlungen und Forderungen aktiv in die relevanten gesundheitspolitischen und fachlichen Prozesse einzubringen.
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