Frank Bintz, Geschaeftsfuehrer von Advin
Logopädie | 21.04.2026

Inkassoüberlassung einfach und fachkompetent

dbl und Advin Inkassoservice GmbH starten Kooperation
Mit dem Advin Inkassoservice hat der dbl einen Partner gewonnen, der sich primär Patientenforderungen verschiedener Leistungserbringer des Gesundheitswesens befasst. Gemeinsam mit Fachanwälten für Medizinrecht bietet Advin Inkassoservice Ihrer Praxis sowohl eine flexible vorgerichtliche Bearbeitung als auch eine juristische Vertretung beim Mahnbescheid, bei der Vollstreckung oder der Klagebegründung.

Vorteile von Advin für dbl-Mitglieder auf einen Blick:

  • Keine monatlichen Grundkosten für Mitgliedschaft oder Kontoführung
  • Übernahme von Einzelforderungen, unabhängig von der Forderungshöhe
  • Faire Beratung vor und während der Bearbeitung
  • Bereitstellung eines digitalen Zugangs zu laufenden Vorgängen
  • Günstige Negativpauschalen und Kostenvorlage bei laufenden Vorgängen

Durch umfangreiche vorgerichtliche Maßnahmen, darunter Mehrfachanschreiben, Telefoninkasso, Ratenvereinbarung, ggf. Adressermittlung oder eine Nachlassanfrage, werden mehr als 90 Prozent der Vorgänge bereits vorgerichtlich geklärt. In dieser Phase erhält die Praxis im Erfolgsfall 100 Prozent der Hauptforderung. Forderungen bis 150 Euro werden im Negativfall ohne Erstattung eines Honoraranspruchs abgeschlossen. Die Praxis erstattet im Negativfall nur Auslagen, wie Adressermittlung oder Porto.

Eine gerichtliche Vorgehensweise durch Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung leitet Advin ab einer Forderung von 150 Euro ein, um so die Ansprüche der Praxis vor der Verjährung zu schützen und die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung wahrzunehmen. Eine gerichtlich festgestellte Forderung kann bis zu 30 Jahre aufrechterhalten werden. Die Fortführung erfolgt nach Auswertung einer Bonitätsauskunft, um so die Erfolgsaussichten und Risiken für die Praxis zu bewerten. Im Erfolgsfall erhält die Praxis 100 Prozent der Hauptforderung. Im Negativfall genießt die Praxis den Vorteil einer festen Honorarpauschale von 20 Euro, zzgl. der Barauslagen, wie Gerichtsgebühr, Gerichtsvollzieher.

Erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht übernehmen mit Zustimmung der Praxis eine Klagevertretung, wenn der Patient Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt. Zu Klageaussichten und Kostenrisiken wird die Praxis individuell informiert. Gerichtlich festgestellte Forderungen sind bis zu 30 Jahre vor der Verjährung geschützt. Aufgabe von Advin ist es in dieser Zeit, mit dem Schuldner in Kontakt zu bleiben, ggf. Adressen zu ermitteln oder Entscheidungen zur Zwangsvollstreckung zu treffen. Damit Ihre Praxis vor zukünftigen Kostenrisiken geschützt ist, trägt Advin in diesen Überwachungsverfahren das Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält die Praxis 60 Prozent der Hauptforderung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.advin-inkasso.de

 

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