Logopädie-News | 05.03.2025
Hamburg: Beihilfefähige Höchstsätze
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein Rundschreiben veröffentlicht, in...
dem auf die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen nach § 9 HmbBeihVO aufmerksam gemacht wird.
Diese gelten ab dem 1. Februar 2025 und können hier eingesehen werden.
Hinweis: Die Beihilfehöchstsätze stellen keine verbindliche Preisliste für Heilmittelerbringer*innen dar, sondern dienen nur der Information, mit welcher Erstattung die Beihilfeberechtigten seitens der Beihilfe rechnen können. Wissen Logopäd*innen um den Beihilfeanspruch der Patientin/ des Patienten, wollen aber eine höhere Vergütung als den jeweiligen Beihilfehöchstsatz in Ansatz bringen, muss der/die Patient*in darüber aufklärt werden, dass er/sie einen Teil der Kosten von der Beihilfestelle nicht erstattet bekommen wird. Ein Anspruch der Patientin/ des Patienten, zum Beihilfehöchstsatz behandelt zu werden, besteht nicht.
Nähere Informationen stellen wir für dbl-Mitglieder in unseren Eintrag in unserem Glossar „Beruf und Recht von A bis Z“ unserer Website (bitte vorher einloggen) zur Verfügung.
News-Alarm
Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald neue Beiträge zu den ausgewählten Themen/Hashtags erscheinen.