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Beruf & Recht | 30.03.2026
Finanzkommission Gesundheit empfiehlt einjähriges Finanzmoratorium für Heilmittel
Auch Anbindung der Vergütungserhöhungen an die Grundlohnrate steht im Raum
Mit Spannung wurde die Pressekonferenz der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzten Finanzkommission Gesundheit erwartet. Diese hat ihren ersten Bericht fristgerecht am 30. März 2026 übergeben (Ein zweiter Bericht, in dem weitere Empfehlungen für mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen vorgelegt werden sollen, folgt zum Ende des Jahres 2026). Die in der Bundespressekonferenz veröffentlichten Ergebnisse sollen die Grundlage einer Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Die Verteilung der Einsparungslasten sind auf viele Bereiche (Leistungserbringer*innen, Patient*innen, Krankenkassen, Hersteller*innen…) verteilt, auch für den Heilmittelbereich sind dort bittere Pillen versteckt.
Erster Vorschlag: Vergütung soll für ein Jahr eingefroren werden
Was den Heilmittelbereich angeht, empfiehlt die Kommission unter der Reformempfehlung Nr. 24 (von insgesamt 66 Empfehlungen für den gesamten GKV-Bereich) die „Einführung eines einjährigen Preismoratoriums für 2027, das die Vergütungsvereinbarungen auf das Niveau der Verträge nach § 125 Absatz 1 und § 125a Absatz 1 SGB V für 2026 einfriert sowie Umstellung der Vergütungsverhandlungen auf prozentuale Veränderungen.“
Die Begründung: „Die Ausgaben der GKV für Heilmittel sind in den letzten zehn Jahren jährlich um durchschnittlich rund 9 % gestiegen und damit deutlich schneller als die übrigen Ausgaben der GKV, die im gleichen Zeitraum um etwa 8 % pro Jahr zunahmen.“ Zudem habe die Entwicklung der Preiskomponente in den vergangenen Jahren eine überdurchschnittliche Dynamik angenommen, die zudem „zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die GKV ohne entsprechenden Gegenwert für die Versicherten“ geführt habe.
Die Umsetzung könne kurzfristig und mit geringem administrativen Aufwand für das Jahr 2027 erfolgen. Hierzu wäre dann § 125 Absatz 3 SGB V um einen zusätzlichen Passus zu ergänzen, der für das Jahr 2027 eine Anpassung der in den Verträgen nach § 125 Absatz 1 und § 125a Absatz 1 SGB V für 2026 vereinbarten Preise ausschließt. Grundsätzlich sei § 125 SGB V dahingehend zu ändern, dass künftig nicht Preisniveaus, sondern ausschließlich Preisveränderungen vereinbart werden.
Diese Maßnahme stelle „einen tiefgreifenden Eingriff in die Preisbildung zwischen Verhandlungspartnern dar.“ Angesichts der Ausgabendynamik und der Preisentwicklung als wesentlicher Kostentreiber erscheine dieser Schritt jedoch begründet.
Zweiter Vorschlag: Einführung der Anbindung der Vergütungserhöhung an die Grundlohnsumme
Wir erinnern uns: Mit dem TSVG im Jahr 2019 wurde der Wegfall der Grundlohnsummenbindung in der Vergütung beschlossen. Ab 2028 soll es hier eine Rolle rückwärts geben und die Grundlohnsummenanbindung nach Ansicht der Kommission wieder eingeführt werden – auch im Heilmittelbereich!
Auswirkung auf den Fachkräftemangel?
Ein Preismoratorium könne kurzfristig den Druck auf Personalrekrutierung und -bindung erhöhen, das gibt selbst die Finanzkommission zu. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung auf ein Jahr sei es ihrer Ansicht jedoch sehr unwahrscheinlich, dass daraus mittel- bis langfristig nennenswerte Effekte entstehen.
Wie geht es jetzt weiter?
Bislang handelt es sich „nur“ um eine Empfehlung und es bleibt jetzt abzuwarten, was davon in einen Gesetzentwurf einfließt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte allerdings, es läge nun ein guter „Werkzeugkasten“ vor und dieser sei die breite Grundlage, derer sich ihr Haus für das Gesetzvorhaben bedienen wird.
Und wie machen wir (dbl) weiter? Es versteht sich von selbst, dass wir mit keinem dieser Vorschläge mitgehen können. In der Logopädie besteht ein eklatanter Fachkräftemangel, der v.a. daher rührt, dass unser Beruf für viele von uns Therapeut*innen strukturell und wirtschaftlich zu wenig attraktiv ist, um in diesem dauerhaft zu verbleiben.
Wir werden daher selbstverständlich (und noch einmal!) inhaltlich dagegen vorgehen – als dbl und in unseren politischen Bündnissen, allen voran dem SHV.
Wir bleiben auf jeden Fall dran und halten Sie auf dem Laufenden.
Die Ergebnisse der Finanzkommission Gesundheit können Sie hier in der Langfassung und hier in der Zusammenfassung nachlesen.
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