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Logopädie | 29.04.2026
Drei Fragen an den Landtag NRW
Silvia Gosewinkel, Logopädin und Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen (NRW), stellte in einer Kleinen Anfrage an das Land NRW drei zentrale Fragen zur Zukunft der Logopädie. Was das Ministerium geantwortet hat und wie Antje Krüger (dbl-Interessenvertretung Bildung) diese Antworten einordnet, können Sie im Folgenden lesen.
Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die vier unterschiedlichen Ausbildungswege im Bereich Logopädie zu einem hochschulischen Ausbildungsweg zusammen zu führen?
Landtag NRW: Die Zuständigkeit für das Gesetz über den Beruf des Logopäden liegt beim Bund. Das Gesetz sieht eine berufsfachschulische und eine hochschulische Ausbildung vor. Es ist landesrechtlich nicht möglich, diese Ausbildungswege zusammenzuführen.
Antje Krüger: Das ist aus Sicht des dbl zu kurz gegriffen. Ja, das Berufsgesetz (LogopG) ist von 1980 und wird vom Bund geregelt. Dennoch kann das Land Rahmenbedingungen schaffen, indem es die bestehenden Studiengänge fördert und finanziell sicher ausstattet sowie neue schafft. Auch kann das Land NRW sich im Bund dafür einsetzen, dass endlich ein neues Berufsgesetz auf den Weg gebracht wird, indem es eine Bundesratsinitiative initiiert, die die Bundesregierung auffordert, ein neues Berufsgesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Sich komplett aus der Verantwortung zu ziehen, bedeutet unsere Berufsgruppe im Regen stehen zu lassen.
Frage 2: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem 1. Januar 2025 ergriffen bzw. plant sie, um die primärqualifizierende Logopädiestudiengänge in NRW auszubauen bzw. einzurichten?
Landtag NRW: Aufgrund der Hochschulautonomie obliegt den Hochschulen selbst die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausgestaltung von Studiengängen sowie die Besetzung und Ausgestaltung von Professuren. Die Hochschulen werden bei Überlegungen zur Einrichtung neuer Studiengänge im Bereich der Pflege- und Gesundheitsfachberufe, wozu auch die Logopädie zählt, seitens der Landesregierung begleitet und bei der Weiter- bzw. Neuentwicklung speziell primärqualifizierend-dualer Studiengangskonzepte unterstützt.
Antje Krüger: Formal liegt die Zuständigkeit zur Etablierung und Erhaltung von Studiengängen bei den Hochschulen, das stimmt. Diese sind wiederum abhängig von der Finanzierung durch das Land. Und hier hat die Landesregierung erfolgreich laufende Modellstudiengänge nicht ausreichend dabei unterstützt, sie in Regelstudiengänge zu überführen.
Die Landesregierung weist unablässig darauf hin, dass erst der Bund das Berufsgesetz ändern muss, bevor das Land NRW primärqualifizierende Studiengänge einrichten kann. Dies ist eine Schutzbehauptung, denn das Pflegestudienstärkungsgesetz (PflStudStG), das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Ländern, neue Studiengänge in den Gesundheitsfachberufen zu errichten.
Nicht nachvollziehbar ist die mangelnde Unterstützung der hochschulischen Ausbildung auch unter finanziellen Aspekten, denn sie wäre für das Land NRW kostengünstiger. Aus dem Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) von 2023 geht hervor, dass die Kosten für die berufsfachschulische Ausbildung mit Ausbildungsvergütung um ca. 40 Prozent höher liegen als der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.
Bei genauer Betrachtung der Ausbildungssituation der Logopädie/Sprachtherapie wird deutlich, was die Landesregierung NRW bereits heute schon finanziert:
- vier staatliche Berufsfachschulen für Logopädie (BFS) mit einer Ausbildungsvergütung,
- 14 Berufsfachschulen in privater Trägerschaft mit Schulgeldfreiheit mit Kosten für NRW in Höhe von 7,5 Mill Euro/jährlich für 800 Ausbildungsplätze,
- drei Bachelorstudiengänge,
- sieben ausbildungsbegleitende Studiengänge,
- zwei berufsbegleitende Studiengänge,
- zwei Masterstudiengänge.
Daher ist nicht nachvollziehbar, warum das Land NRW sich weiterhin für die Aufrechterhaltung der kostenintensiven berufsfachschulischen Ausbildung mit Ausbildungsvergütung einsetzt, anstatt den Ausbau der vergleichbar kostengünstigeren Hochschulstudiengänge zu fördern.
Frage 3: Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus, dass weiterhin rund 90 Prozent der Logopädie-Auszubildenden über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, somit bereits heute die Voraussetzungen für eine flächendeckende hochschulische Ausbildung erfüllen und bereits 34 Prozent der Logopäden/-innen hochschulisch qualifiziert sind?
Landtag NRW: Die in Frage 3 statuierte Prozentangabe zur Hochschulzugangsberechtigung kann durch die Landesregierung nicht bestätigt werden. Bei den zitierten 34 Prozent aus der HQGplus-Studie handelt es sich nicht um den Anteil der hochschulisch qualifizierten Logopädinnen und Logopäden insgesamt, sondern um die Akademisierungsquote, d. h. das Verhältnis von Studienanfängerinnen und -anfängern einschlägiger Bachelorstudiengänge zu neu aufgenommenen Berufsschülerinnen und -schülern in der Logopädie. Der bestehende Akademisierungsgrad und der Anteil der Auszubildenden mit (Fach-)Hochschulreife sind relevante Faktoren, die aus Sicht der Landesregierung dafür sprechen, dass eine Reform hin zu einer vollakademischen Logopädie-Ausbildung durch den Bundesgesetzgeber grundsätzlich möglich ist, sofern umfassende Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen werden.
Antje Krüger: Die Einordnung der Landesregierung lässt aus unserer Sicht zentrale aktuelle Daten zur Qualifikationsstruktur in der Logopädie unberücksichtigt. Die deutschlandweite explorative Querschnittsstudie (Juli bis Oktober 2023) von Scharff Rethfeldt und Güttler, die Daten der Berufsgruppe der Logopädie und Sprachtherapie erhoben haben, dokumentiert, dass über 91,96 Prozent aller Befragten über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Nach ihrem höchsten Bildungsabschluss befragt nennt die Mehrheit der Befragten (49,94 Prozent) die Berufsbezeichnung „Staatlich examinierte und anerkannte Logopäd*in“. Rund 19 Prozent haben nach eigener Aussage einen Bachelorabschluss, mehrheitlich den Bachelor of Science (14,24 Prozent), etwas mehr als 12 Prozent haben einen Masterabschluss.
Nichtsdestotrotz begrüßen wir die Aussage der Landesregierung, dass der bestehende Akademisierungsgrad und der Anteil der Auszubildenden mit (Fach-)Hochschulreife relevante Faktoren sind, die aus Sicht der Landesregierung dafür sprechen, dass eine Reform hin zu einer „vollakademischen Logopädie-Ausbildung“ durch den Bundesgesetzgeber grundsätzlich möglich ist.
Und wenn die Landesregierung dann auch noch einsehen würde, dass sie schon heute zwei Studiengänge der akademischen Sprachtherapie finanziert, die zu einer Vollzulassung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie führen, also nicht im Geltungsbereich des LogopG liegen, wäre ihr klar, dass schon heute auch in NRW die Mehrheit der in der Versorgung Tätigen hochschulisch qualifiziert ist.
Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bund und die Länder, so auch NRW, momentan die Verantwortung hinsichtlich der Neukonzipierung des Berufsgesetzes und der Finanzierung der primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie hin- und herschieben. Denn Teil der Realität in NRW ist auch, dass zwei erfolgreich evaluierte Modellstudiengänge der Logopädie in NRW bereits abgewickelt wurden, also nicht mehr bestehen. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen, um die Attraktivität unseres Berufes zu steigern und dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
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