Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit einer chronischen Erkrankung und einer hierdurch entstehenden Behinderung gestärkt worden. Die Gestaltung der Hilfen, Förderungen und Therapien im Medizin-, Sozial- und Bildungswesen haben sich verändert: Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen die für sie passenden Hilfen, Förderungen und Therapien bekommen, die ihnen Teilhabe nach ihren Vorstellungen ermöglicht. Dabei soll die ICF bzw. die ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen) zur Anwendung kommen. Das gilt auch für Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. So liegt in der Logopädie der Zielfokus inzwischen auf dem Erreichen von Teilhabe durch Kommunikation und Schlucken. Die Anwendung der ICF hingegen stellt weiterhin eine große Herausforderung dar, weil sie als zu bürokratisch und aufwendig ohne scheinbar ersichtlichen Mehrwert erlebt wird. Eine Etablierung hat auch nicht nur in der Literatur und der Eingliederungshilfe stattgefunden, sondern vor allem Bereich von SPZs und Frühförderstellen. Im Rahmen der PART-CHILD-Studie, die von 2018 bis 2021 an 18 Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) in Deutschland durchgeführt wurde, hat ein multiprofessionelles Team ein Konzept für die Praxisanwendung der ICF entwickelt, erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Die Erkenntnisse wurden in einem Schulungsprogramm inklusive Lehrbuch gebündelt. Die Essenz daraus für die Logopädie wird anhand eines Praxisbeispiels dargestellt.
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