Das Infektionsgeschehen und die Kontaktbeschränkungen, die mit der COVID-19-Pandemie einhergehen, haben seit März 2020 erhebliche Auswirkungen auf die logopädische/sprachtherapeutische Versorgung. Nach Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde eine Sonderregelung eingeführt, die die temporäre Abgabe logopädischer/sprachtherapeutischer Leistungen als Videotherapie ermöglicht (z.B. G-BA 2021a/b). Innerhalb der Regelversorgung sind videotherapeutische Angebote trotz zahlreicher Vorteile und Chancen (Bilda et al. 2020, dbl 2020, Lauer 2020) derzeit nicht vorgesehen.