Probandenprofil (Einschlusskriterien) |
Arbeitgeber: Bietet Arbeitsstelle für schwerhörige Arbeitssuchende, hat Erfahrung bzgl. Kommunikation mit einem schwerhörigen Arbeitnehmer in der Bewerbungsphase; Arbeitnehmer: Eintritt der Schwerhörigkeit während der Sprachentwicklung (0-7 Jahre), bilateraler Hörverlust, auf einem Ohr mittel- bis hochgradige Schwerhörigkeit (Verlust: min. 30 dB/max. 90 dB), Sprach- oder Sprechprobleme aufgrund der Hörschädigung, zwischen 18 und 65 Jahre alt, verbale Verständigung ist möglich, bestehendes Arbeitsverhältnis in einem Betrieb mit Arbeitgeber und Mitarbeitern, die nicht an einer Hörschädigung leiden; Arbeitssuchende: wie Arbeitnehmer, nur ohne Arbeitsverhältnis, sondern auf Arbeitssuche nach einem Betrieb mit hörenden Mitarbeitern und Arbeitgeber
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Probandenprofil (Ausschlusskriterien) |
Arbeitnehmer und Arbeitssuchend: Kommunikation ausschließlich durch Gebärdensprache, Eintritt der Schwerhörigkeit nach Vollendung der verbalen Sprachentwicklung
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