Der formale Ablauf der Prüfungsleistungen innerhalb der logopädischen Ausbildung ist in der Bundesrepublik durch den § 9 der Logopädischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPro) umfassend vorgeschrieben. Die inhaltlichen Kriterien, und damit auch die Bewertung hinsichtlich der therapeutischen Leistungen, obliegen jedoch zum großen Teil der Festlegung durch das Lehrpersonal. Das computergestützte „Therapeutische Handlungsprofil (THAP)“ versucht den Herausforderungen der benotenden (quantitativen) Einschätzung therapeutischer Fähigkeiten Rechnung zu tragen und einen Rahmen für eine weitgehend standardisierte Bewertungsprozedur zu erstellen.