Im Logopädengesetz (LogopG) und der Logopäden-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) von 1980 fehlt eine explizite Beschreibung von Ausbildungszielen und damit die Definition von Kompetenzen, die zur Berufsausübung notwendig sind. Im Rahmen der beruferechtlichen Begleitforschung zur Evaluierung der Modellstudiengänge NRW hat die Arbeitsgruppe Logopädie der Modellstudiengänge Ausbildungsziele für eine hochschulische Qualifikation auf Bachelorniveau formuliert und sich für eine grundständige Akademisierung der Logopädie ausgesprochen. Mit dem vorliegenden Beitrag soll die Diskussion über die grundständige Hochschulausbildung in der Logopädie bereichert werden.