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Logopädie | 03.08.2026

Münsteraner Erklärung: Hochschulvertreter*innen setzen sich für eigene Hochschulambulanzen in Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie ein

Damit Studierende praxisnah ausgebildet und Patient*innen bestmöglich versorgt werden können, wurde am 30. Juni 2026 bei der „Zukunftswerkstatt Hochschulambulanz“ die Münsteraner Erklärung verabschiedet.

Darin sprechen sich Hochschulvertreter*innen aus Verwaltung, Lehre und Forschung für die Einrichtung von Hochschulambulanzen für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie aus. Die Veranstaltung fand unter der Schirmherrschaft des Fachbereichstags Therapiewissenschaften (FBTT) am Fachbereich Gesundheit der Fachhochschule (FH) Münster statt.

Konkret geht es um eine Erweiterung des Paragraphen 117 im Sozialgesetzbuch (SGB), fünftes Buch. Dieser regelt bislang nur für die Medizin und Psychotherapie eine Verknüpfung von ambulanter Versorgung mit Lehre und Forschung. Durch die Erweiterung des Paragraphen sollen Hochschulambulanzen auch für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bundesweit ermöglicht werden. Vorbild ist das Zentrum für interprofessionelle Therapie (ZiTP) der FH Münster. Das Zentrum erprobt seit März 2024 die Machbarkeit einer interprofessionellen Hochschulambulanz an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Das Projekt wird durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Die Münsteraner Erklärung ist unter fh.ms/erklaerung abrufbar.

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