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Logopädie | 13.04.2026

Sind die Sparvorschläge der Finanzkommission im Heilmittelbereich/ Logopädie gerechtfertigt?

Um die Finanzvorschläge der Kommission (siehe hierzu unsere Meldung vom 30. März 2026) zu bewerten, muss man ein wenig ausholen und in die Vergangenheit schauen. Denn so manche der Begründungen der Finanzkommission können aus Sicht von Bundesvorstandsmitglied Stephan Olbrich (Interessenvertretung Freiberufler*innen) so nicht unkommentiert stehenbleiben.

Ein Kommentar von Stephan Olbrich

Der Heilmittelbereich war bis 2017 erheblich unterfinanziert. 50 Prozent der Menschen, die einen Beruf im Heilmittelsektor erlernt hatten, haben diesen Bereich aufgrund von Perspektivlosigkeit binnen fünf Jahren wieder verlassen. Wer blieb, lebte mit der Aussicht auf drohende Altersarmut.

Im Jahr 2013 betrug die Vergütung für eine 45-minütige logopädische Behandlung zwischen 24,02 Euro (Brandenburg, Sachsen-Anhalt) und 38,54 Euro (Saarland). Diese Werte darf man bitte nicht mit einem Stundenlohn verwechseln. Denn es bedarf nun wahrlich keiner großartigen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, um zu erkennen, dass nach Abzug von Betriebskosten (Miete, Heizung, Wasser, Strom, Telefon, EDV, Material), PKW, Versicherungen, Steuern etc. nur ein Verdienst übrigblieb, der wenig bis gar keine Möglichkeiten bot, fürs Alter vorzusorgen.

Da es erst seit dem 1. Januar 2009 im Heilmittelbereich die Möglichkeit des Schiedsverfahrens gab, wurden die Leistungserbringer*innen jahrelang mit Nullrunden abgespeist und hatten aufgrund der Grundlohnsummenanbindung keine Chance, ihre Situation signifikant zu verbessern.

2017 gab die Bundespolitik im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) den Heilmittelerbringer*innen durch die Aufhebung der Anbindung an die Grundlohnsumme (zunächst für drei Jahre, ab 2019 dann dauerhaft) eine erste Chance, aus diesem Elend auszubrechen.

2019 folgte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein zweiter Schritt: Die bundesweite Vereinheitlichung der Preise in Deutschland – orientiert am jeweils geltenden Höchstpreis für eine Leistung.

Anschließend erfolgte der Auftrag an den GKV-SV und die Leistungserbringerverbände, für jeden Heilmittelsektor einen bundeseinheitlichen Vertrag auszuhandeln, in dem Preise festgelegt werden sollten, die einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb ermöglichen.

Wie in allen Heilmittelbereichen lagen auch bei der Logopädie/ Sprachtherapie die Vorstellungen der Vertragspartner über wirtschaftliche Preise deutlich auseinander. Am Ende gelang im Dezember 2020 ein Kompromiss: Man streckte den finanziellen Anpassungsprozess über drei Jahre bis Ende 2023. Dafür sollte Ende 2023 dann annähernd das Vergütungsniveau erreicht werden, das die Leistungserbringerverbände als wirtschaftlich betrachteten. Dieser Stufenplan sah eine Steigerung der Preise (Kernposition 45-minütige Behandlung) von 55,63 Euro um rund 22 Prozent auf 67,93 Euro vor.

Dieser Kompromiss schien angesichts der Tatsache, dass die Inflationsrate in den 20 Jahren zuvor nie signifikant über 2 Prozent gelegen hatte, in Ordnung.

Überdurchschnittlich starke Vergütungssteigerungen?

Leider kam es durch Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg dann doch zu unerwarteten Preissteigerungen. Dadurch wurde der Anspruch, mit den im Stufenplan vereinbarten Preisen einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb möglich zu machen, nicht erreicht.
Der folgende Hinweis aus dem Papier der Finanzkommission ist daher schlicht nicht zutreffend:

„Spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2019, mit der allgemeinen, basiswirksamen Preisanhebung, können Nachholeffekte jedoch die weiterhin überdurchschnittlich starken Vergütungssteigerungen nicht mehr erklären.“

Selbstverständlich gab es im Bereich der Heilmittel zwischen 2017 und 2023 prozentual verhältnismäßig große Ausgabensteigerungen. Diese sind sehr wohl vollumfänglich durch dringend erforderliche Nachholeffekte zu erklären.

Dieser Nachholbedarf erklärt auch gut, warum insbesondere dort, wo die Preissteigerungen in Relation am größten ausgefallen sind, bislang die niedrigsten Zuwächse beim Lohn der Angestellten zu beobachten sind: Viele Praxisinhaber*innen nutzen die späte Chance, um nun das nachzuholen, was ihnen vorher nicht möglich war: Durch entsprechende Vorsorge doch noch einen Ruhestand in finanzieller Unabhängigkeit zu erreichen.

Angestellte Heilmittelerbringer*innen haben aufgrund des sich immer weiter verstärkenden Fachkräftemangels eine starke Verhandlungsposition, so dass, wenn auch mit etwas Nachlauf, auch hier weiterhin eine positive Entwicklung des Lohnniveaus zu erwarten ist.

Zuletzt wurde die Vergütung zum 1. Januar2025 um 5,51 Prozent angehoben und zum 1. Juli 2026 wird es eine Anhebung um − je nach Leistungsposition − 3 bis 6 Prozent geben.

Dass einzelne Leistungspositionen zum 1. Juli 2026 um mehr als 3 Prozent in der Vergütung steigen, ist übrigens dem Umstand geschuldet, dass die Dauer der Vor-, Nachbereitungs- und Dokumentationszeit aus Sicht der Leistungserbringer*innen nicht ausreichend gewürdigt und nicht ausreichend vergütet war. So gesehen handelt es sich bei diesem Teil m.E. gar nicht um eine echte Erhöhung der Vergütung.

Diese moderaten Steigerungen basieren auf der bereits erfolgreich erfolgten Umsetzung folgender Forderung aus dem Katalog der Finanzkommission:

„Zu 4. Schaffung von Grundlagen für repräsentative Kostenerhebungen in allen Dienstleistungsbereichen

Um eine Begrenzung der Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung im jeweiligen Bereich zu ermöglichen und eine Gleichbehandlung der Leistungsbereiche herzustellen, empfiehlt die Kommission mittel- bis langfristig, in allen Dienstleistungsbereichen der Gesundheitsversorgung die Grundlagen für repräsentative Kostenerhebungen der Leistungserbringer zu schaffen, die als Kostenindizes der Betriebsführung im jeweiligen Bereich in die jährlichen Vergütungsverhandlungen einfließen sollen. Das bedeutet, dass jährlich ein automatisierter Kostenindex aus einem Warenkorb von Produkten und Dienstleistungen berechnet werden sollte, die für den jeweiligen Sektor relevant sind (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2018, 2023). Ziel sollte dabei sein, dass diese Kostenindizes transparent von einem unabhängigen Institut oder einer entsprechenden Behörde ermittelt werden. Der derzeit auf Bundesebene ermittelte Kostenorientierungswert nach § 10 Absatz 6 KHEntgG kann bereits als Vorarbeit für einen vollständigen Warenkorb betrachtet werden. Kurzfristig empfiehlt es sich jedoch, pragmatisch auf bestehende Indizes zurückzugreifen, etwa auf die Kostenorientierungswerte der stationären und vertragsärztlichen Versorgung, sodass eine Umsetzung bereits zum Jahr 2027 möglich ist.“

Warum die Sparvorschläge ungeeignet und nicht angemessen sind

  1. Die überdurchschnittlichen Steigerungsraten der Preise im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie zwischen 2017 und 2023 basieren auf einer vormals weit unterdurchschnittlichen Vergütung und dürfen kein Anlass für Einschnitte in diesem Bereich sein. Heilmittel sind gerade erst auf dem Niveau einer halbwegs angemessenen Vergütung angekommen.
  2. Die Steigerungsraten im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie in den Jahren 2024-2026 sind moderat und belegen, dass Verhandlungen auf Basis von Kostenorientierungswerten bereits gut funktionieren.

Würde man darüber hinaus wieder zur Anbindung an die Grundlohnsumme zurückkehren, würde dies mittelfristig wieder weiter weg von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Noch mehr Therapeut*innen würden sich anders orientieren und der ohnehin schon eklatante Fachkräftemangel und den damit einhergehenden Versorgungsengpässen würde sich verschärfen. Schon jetzt gibt es lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Es wäre fatal, dieses Problem noch weiter zu vergrößern, um einen – in der Gesamtbetrachtung − relativ kleinen Spareffekt zu erzielen.

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