Meldung
Frühförderung: Rahmenvereinbarung Sachsen online
Auf der dbl-Mitgliederwebsite haben wir in der Rubrik "Beruf & Recht", Stichwort: "Frühförderung" die "Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder (Landesrahmenvereinbarung Komplexleistungen)" eingestellt. Sie wurde zwischen den Krankenkassen sowie den Landkreisen und Kreisfreien Städten einerseits und den Verbänden der Leistungserbringer (sächsische Landesverbände von Diakonie, Caritas, DPWV, AWO, Lebenshilfe und Sozialpädiatrische Zentren) andererseits unter Beteiligung der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung Sachsen e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrische Zentren Sachsen vereinbart und trägt das Datum 1. August 2019. Nach den entsprechenden Übergangsfristen ist sie seit dem 1.01.2020 in Kraft.
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Hintergrund
Frühförderung ist seit langem ein zentrales Thema für den dbl. Viele Mitglieder arbeiten in diesem Bereich, wobei die bundesweit eingeführte Frühförderverordnung (FrühV) leider noch nicht ausreichend dazu beigetragen hat, die Unterschiede in den Bundesländern zu beheben. Jedes Bundesland setzt die Verordnung in sehr unterschiedlicher Art und Weise um, in manchen Bundesländern ist ein massiver Rückstand diesbezüglich zu beobachten andere haben bereits konkrete Landesrahmenvereinbarungen entwickelt.
Daher ist es wichtig, über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen im Bereich Frühförderung sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene zu informieren. In der dbl-Broschüre "Frühförderung" (Stand Februar 2017, eine aktualisierte Auflage ist in Vorbereitung), die sich derzeit in der Überarbeitung befindet, finden Sie u.a. Materialien wie den Musteranstellungsvertrag sowie weiterführende Literaturhinweise, die für den Arbeitsalltag unterstützend sein können.
Link zum Shop >dbl-Downloads, Sie finden die Broschüre unter "Allgemeine Informationen"