Meldung
Start der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe
Ausgleich für betriebliche Energiekosten bei Härtefällen
Stark steigende Energiepreise belasten derzeit alle Verbraucher*innen und damit auch die Praxen der freien Heilberufe. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können nun im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
Seit dem 6. März 2023 ist eine entsprechende Antragsstellung möglich.
Betroffene logopädische Praxen erhalten für das Jahr 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten, wenn die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen und existenzbedrohend für den Betrieb sind. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für das Jahr 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird.
Die Hilfen können unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden. Sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas oder Fernwärme, als auch nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Holz, Pellets, Hackschnitzel und Flüssiggas sind erlaubt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Als KMU gelten auch Soloselbständige […] und Angehörige der freien Berufe. Anträge können unmittelbar seitens der Praxisinhaber*innen oder durch qualifizierte Dritte (z.B. Steuerberater*innen) über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. Über die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe entscheidet eine Härtefallkommission. Die Härtefallkommission besteht aus Vertreter*innen der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe und den Antragsvoraussetzungen finden sich hier auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Es ist auch eine Service-Hotline eingerichtet, die per Telefon (Mo – Fr 8-18 Uhr) unter 089- 5790 5005 sowie per E-Mail erreichbar ist.
Auch in anderen Bundesländern sollen die Energie-Härtefallhilfen zeitnah beantragt werden können. Wir werden entsprechend informieren.