Meldung
22.05.2020
Schleswig-Holstein: Wichtige Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zu Corona
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat uns ein aktualisiertes Schreiben mit Hinweisen für HeilmittelerbringerInnen zur Sicherstellung der therapeutischen Versorgung im ambulanten Bereich und zur Infektionsprävention vor dem Hintergrund des Ausbruchs des Coronavirus (SARS-CoV-2) übersandt.
Die bereits vorhandenen Hinweise wurden an die aktuelle Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 18. Mai 2020 in Kraft getreten ist, und den Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen angepasst.
Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt:
- Sie dürfen wieder Ihr gesamtes Tätigkeitsspektrum ausüben/anbieten. Die Anforderungen an die Hygiene sind dabei selbstverständlich weiterhin zu beachten und Abstandsregeln bestmöglich einzuhalten.
- Inzwischen dürfen auch Kindertagesstätten für sprach- und heilpädagogische Angebote wieder betreten werden. Bitte sprechen Sie jedoch vorher mit der Leitung, inwiefern Ihre Behandlungen dort stattfinden können.
- Gruppenbehandlungen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln wieder regulär möglich.
Zu den Dokumenten gelangen Sie hier: