Meldung
23.11.2020
Rückzahlungen der Soforthilfen – Zwischenantwort des Ministerium liegt nun vor
Offene Punkte sind in der Klärung
In der vergangenen Woche haben wir Ihnen von unserem Schreiben berichtet, das wir hinsichtlich der nicht benötigten Corona-Soforthilfen und deren Rückzahlung an das zuständige Ministerium gerichtet haben (siehe hierzu unsere Meldung vom 20. November 2020).
Nun ist eine Rückmeldung seitens des Ministeriums eingetroffen, in dem der Landesverband Schleswig-Holstein darüber informiert wird, dass die offenen Punkte zu den Themen Überkompensation und Rückzahlung derzeit auf Bundesebene erörtert werden. Es wird uns zugesichert, dass nach Abschluss der Gespräche die Einzelheiten dazu zeitnah veröffentlicht werden.
Wir bleiben dran!