Meldung
Positive Nachrichten bezüglich der Hygiene-Auflagen
Liebe Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein,
ich freue mich, Ihnen nun endlich auch einmal sehr positive Nachrichten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren bezüglich der Hygiene-Auflagen mitteilen zu können. Angekündigt als "Paradigmenwechsel" finden Sie die ab 20.09.2021 gültigen Regelungen (Corona-Bekämpfungsverordnung genannt) mit wesentlichen Lockerungen der bisherigen Regeln, die ein großer Schritt zu normaleren Arbeitsbedingungen sowohl für die Patienten als auch für uns Therapeuten bedeuten, unter den folgenden Links:
Die entsprechende Verordnung finden Sie hier (siehe u.a. §9):
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Das Hinweisschreiben (siehe unten) wird ab dem 20.9. unter "Handreichungen" auf der Homepage des Ministeriums einsehbar sein:
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_handreichungen.html
Bitte halten Sie sich auch weiterhin unter "Aktuelles" über mögliche Änderungen auf dem Laufenden:
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Zudem finden Sie die aktuellen Informationen vom GKV-Spitzenverband zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
Hier ein Auszug, der die wesentlichen Punkte nennt:
"Stimm-, Sprech- Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie sowie Ernährungstherapie können auch als Videobehandlung stattfinden. Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt. Ferner können Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen.
Zugelassene Leistungserbringer können nach Maßgabe der zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Hygienepauschaleverordnung (HygPV) auch über den 30.06.2021 hinaus bis zum Datum der in der HygPV festgelegten Frist - d. h. bis zum 31.12.2021 - einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen."
Der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der Krankenkassen haben die Regelungen für den Heilmittelbereich inzwischen angepasst. Mit der Aktualisierung vom 16.09.2021 wird der Verlängerung der befristeten bundeseinheitlichen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie des Gemeinsamen Bundesausschusses bis 31.12.2021 Rechnung getragen. Zu beachten ist, dass die die Empfehlung gemäß Ziffer 4.2 nicht über den 30.09.2021 hinaus verlängert wird. Es ist davon auszugehen, dass bei ab dem 01.10.2021 ausgestellten Heilmittelverordnungen die Einhaltung der in der Anlage 3a/3b des aktuellen Vertrages genannten Vorgaben wieder uneingeschränkt geprüft wird.
Ich wünsche Ihnen allen ein nunmehr entspannteres Arbeiten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Fred Wulff, 2. Landesverbandsvorsitzender dbl Landesverband Schleswig-Holstein