Meldung
19.02.2020
Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
dbl nimmt Stellung zum Referentenentwurf
![Der dbl nimmt Stellung zum Verordnungsentwurf des BMG für die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in die Erstattung der GKV (Bild: © leszekglasner)](/fileadmin/Inhalte/Bilder/Service/Meldungen/2020/Apps_Fotolia_66535148_S_SLIDER.jpg)
Der dbl nimmt Stellung zum Verordnungsentwurf des BMG für die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in die Erstattung der GKV (Bild: © leszekglasner)
Heute (19. Februar 2020) befindet sich der Referentenentwurf zu „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Fachanhörung. Die Verordnung soll den Anspruch gesetzlich Versicherter auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen regeln. dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch nimmt für den dbl auf Einladung des BMG vor Ort teil.
Hier finden Sie den entsprechenden Referentenentwurf sowie die schriftliche dbl-Stellungnahme dazu.