Meldung
Anhörung des G-BA zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Anpassung an das Terminservice- und Vorsorgegesetz (TSVG)
Am 12. Februar 2020 fand eine Anhörung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) statt.
Im Vorfeld hatte der dbl als stellungnahmeberechtigte Organisation zusammen mit den Berufsverbänden dba und dbs im Dezember 2019 den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme schriftlich kommentiert. Hier wurden sowohl formale als auch inhaltliche Änderungen eingebracht (Möglichkeit der Verordnung von Gruppentherapie; Aufnahme weiterer Diagnose-/Indikationsgruppen etc.)
Gestern fand nun ergänzend die mündliche Anhörung in Berlin statt, in welcher die Mitglieder des G-BA die Gelegenheit hatte, Fragen an den dbl und die anderen stellungnahmeberechtigten Organisationen zu richten. Hier konnten die bereits in der o. g. Stellungnahme dargelegten Anmerkungen mündlich bekräftigt und Fragen beantwortet werden. Für den dbl war Corinna Lafrentz (dbl-Referat Recht) vor Ort.
Mit der Überarbeitung der HeilM-RL ZÄ soll auch hier, ähnlich wie bei der am 1. Oktober 2020 in Kraft tretenden HeilM-RL Ärzte, eine erhebliche Verbesserung von Versorgungsqualität und Praktikabilität erreicht werden.
Über den weiteren Verlauf und die wichtigsten Änderungen werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.