Meldung
Aktueller Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschef*innen der Länder
Logopädische Praxen bleiben weiterhin geöffnet
Folgenden heutigen Beschluss der Bundesregierung möchten wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1.
Besonderes Augenmerk möchten wir auf Punkt 6 richten:
"6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich."
Es ist verstanden worden und erkennbar, dass wir medizinisch notwendige Behandlungen erbringen und weiter die Versorgung mit logopädischen Leistungen ausführen dürfen und sollen.
Unsere Praxen bleiben dementsprechend weiterhin geöffnet.
Ebenso erkennbar an der Zuordnung und Benennung ist leider, dass es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit noch sehr viel für uns alle zu tun gibt und selbst in der politischen Öffentlichkeit noch erhebliche Wissenslücken über uns, unser Berufsfeld und unsere Ressourcen für die Gesundheitsversorgung vorliegen.