Meldung
Ab heute gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein
Klarstellung zur Testpflicht für nicht Geimpfte bzw. nicht Genesene
Liebe Mitglieder,
nachfolgend finden Sie Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein im Wortlaut:
Am 17.8.2021 ist die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die ab 23.8. in Kraft treten soll, verabschiedet worden. Diese hat zu Unsicherheiten hinsichtlich der „3-G-Regel“ geführt - in Bezug auf medizinisch- und pflegerisch notwendige Dienstleistungen.
Die Landesregierung hat soeben eine Ergänzung der o.g. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. In der geänderten, auch ab Montag (23. August) gültigen Fassung wird nun klargestellt, dass für Bürger*innen, die weder geimpft noch genesen sind, keine Testpflicht zur Inanspruchnahme von medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) besteht.
Wir hoffen, dass Sie mit dieser Information die Wogen noch etwas glätten können.
Die entsprechende Verordnung finden Sie zeitnah auch hier (siehe u.a. §9): www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Das Hinweisschreiben (siehe Anhang) wird ab dem 23.8. unter „Handreichungen“ auf unserer Homepage einsehbar sein: www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_handreichungen.html
Bitte halten Sie sich auch weiterhin unter „Aktuelles“ über mögliche Änderungen auf dem Laufenden: www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Byner
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein informiert
-VIII 4113- Corinna Byner
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel