Beruf und Recht
Seit dem 25. Mai 2018 gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten die (EU-)Datenschutz-Grundverordnung. Daneben gilt weiterhin das Bundesdatenschutzgesetz, welches an die EU-Regelung angepasst wurde. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung.
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Fehler bei der Gestaltung einer öffentlich zugänglichen Homepage können, vor allem unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten, teure Abmahnungen nach sich ziehen. Deshalb möchten wir Sie auf Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Gestaltung von Homepages hinweisen.
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