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Kinderkrankengeld wird ausgeweitet
Der Anspruch auf Kinderkrankentage wird verdoppelt und ausgeweitet
Sobald Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung unterzeichnet hat wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 coronabedingt pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt - und zwar rückwirkend ab dem 5. Januar 2021.
Neu ist auch, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.
Voraussetzungen sind, dass:
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.